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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 10 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
10 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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Soziale Ethik. :«Vt i § 4. - Sind »ach in nnserer gegenwärtigen Zeit die Einrichtungen der Knp|>oh und Tamchuj nicht mehr in ihren überlieferten Formen auzutreffen. so dürfen deshalb dnch die Grundsätze, die bei diesen ehrwürdigen Institutionen massgebend waren, nicht als veraltet gelten. Noch heute müssen ״(iahaim" von jeder Gemeinde aut■ gestellt werden, und noch heute müssen die mit der Verwaltung der Zdokoh Betrauten den Anforderungen des jüdischen Beligionsgesetr.es entsprechen. Und sie müssen Kenner des Lehens und der Menschen sein. "Die Wünsche der Nehmenden und die Absichten der Gebenden müssen bei den Gahaim gut aufgehoben sein. Sie müssen sich auf die Bedürfnisse und die Cliaraktereigentiimlichkeiten besitzloser Menschen verstehen, vorsichtig sein, ohne ihre Vorsicht zu grämlichem, menschenveracbtenden Misstrauen aus• arten zn lassen. Gewiss giebt es auch unter den Armen Betrüger. Ist denn Betrügen ein Privilegium der HeichenV Und Pflicht jiidisclier Gahaim ist ’s, darüber zu wachen, dass die ihnen auvertrauten Gelder nicht unnütz und zweckwidrig verschleudert werden. Gilt es aber. Hungrige zu speisen, dann ist kein Gabai befugt, erst umständlich nach ihrer Würdigkeit zu forschen. Werden nicht auch die Schwerverbrecher in den Gefängnissen auf Staatskosten gespeist V Gahaim, die ihr Amt unjüdisch verwalten, sei es, dass es ihnen am Willen oder am Verständnis fehlt, müssen abgesetzt werden. Kleben sie so fest an ihrem Amt, dass ihre Kntferuung unmöglich ist, dann ist es verboten, ihnen Zdokohgeld anzuvertrauen. Denn also haben die Weisen gesprochen: ״Keinen Pfennig einer Armenbüchse, deren Verwalter nicht K Chananja b. Tradjon gleicht V Ist auch dieses Ideal heute unerfüllbar, sind auch in den heutigen Zeitläuften die Tboragelehrten so diinu gesät, dass manche Armenkasse ohne Verwalter wäre, wenn jede auf einen K. Chananja h Tradjon warten müsste, so verlangt doch das Mindestmass der Anforderungen, die man an einen jüdischen Ar menplleger zu stellen verpflichtet ist, dass er wenigstens ein u'f< כשי sei. Allerdings geht der jüdische Begriff des ״braven Mannes" über, die (Qualitäten der polizeilichen Unbescholtenheit weit hiuaus.

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