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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 9 (1917) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
9 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 26)
Language
German
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282 Zum 11. Jahrbuch Her Jüdisch-Literarischen Gesellschaft. tanz «ein und wen! gegenüber sie in dieser »der jener Grösse gewahrt werden soll, darüber lassen sich keine stabilen Vorschriften aufstellen, das zu bestimmen, muss in jedem Kinzelfall der ,חנדר des betreffenden א־־ם :רול überlassen werdet). Was aber für das Verhalten des 11ז8אר2 :דור den Stätten des geselligen Lebens gilt, das gilt ebenso für sein Verhalten an deu Stätten des geschältliehen Lebens. Auch hier muss es in jedem Fanzellall ihm allein überlassen werden, wie er sein Verhalten zu regulieren habe. Wenn רב nun von sieh selbst erzählt: עגון א;א א' •טקילנא בי־צרא ונו ich ))liege im Verkehr mit meinem M etzger niemals zu vergessen, mit wem ich es zu tun habe, so hat נ* keineswegs mit diesem Ausspruch eine allgemein gütige, für jeden Sn; אדש massgebende Forderung au.s»|1rechcn wollen, vielmehr nur etwas rein persönliebes, individuelles damit berichten wollen: ich pflege diese Vorsicht meinem Metzger gegenüber walten zu lassen, glaubt ein amlerer Sn: אדש diese Vorsicht seinem Schneider gegenüber walten lassen zu müssen, dann ist er natürlich ebenso dazu verpflichtet. FIh ist daher ohne weiteres klar, dass Maimonides, dessen Aufgabe es ist, aus den Sätzen des Talmuds die allgemeineu halachischen Normen zu abstrahieren, das spezielle Beispiel von :־ iu die allgemeine F'assuug umgiessen musste : ,,;•ב:ון •»לקד. •א ן רדי דדקר '‘אי‘־־.•,-*;. Nun kommt Herr l)r. FIhrentrcu und meint, ״dass der Bamham dann noch weniger berechtigt gewesen wäre, die Sentenz des Hab zu verallgemeinern, wenn sie nur aut individuelle F’älle Geltung lialien sollte*‘. Ja. sieht denn der Herr Verfasser nu lttT dass zw ischen \ eiallgemeinern und Verallgemeinern ein l'nterschied ist? Fis giebt zwei Möglichkeiten der Verallgemeinerung. Man kann eine Lebensregel, die jemand tiir sich selbst tiir einen bestimmten!•,all aufgestellt hat, aJ^jtijt׳.׳ im gleichen F’all lür Jedermann bindende und verpflichtende erklären. Ibis ist die eine Möglichkeit. Die andere wird dann verwirklicht, wenn aus einer individuellen Lobensiegel, die ursprünglich Ihr einen besonderen Fall autgesiellt war. eine tiir alle bindende und verpflichtende Norm abgeleitet wird. IheM• zweite Möglichkeit hat der Ibtmham realisirt, als er aus Habs—A11s«pr1n 11—r+tte allgeimdngültige Norm abstrahierte. Der

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