Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 9 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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2' t /um 11. Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Geselltchnlt. Diese Nichterwähnung «diuiut darauf hinzuweisen, das» cs kein p, sondern mir דש;־. דט־ד־ם sei. Hs heisst doch dort ausdrücklich 1'קד» [WC•״ נזלן ־־Sic alle -ind bcrcchti'gt. davon zu kanfeu“. Wenn mm Kuh von dieser llerechtignng keinen Geliraueh maelite und »ich die ר.טידיט r:rt zu Norm nahm, so ist das im• Hierhin etwas . .." Sn tietremdlich es ist, dass die c'pc't die Forderung דדהק ק דכיעוד nicht erwähnen, obwohl sich dieser Satz mehr als einmal im Talmud vortindet, so 1 ד־ך א־ין זוטא ,2 .2 אב־". ד־";־.ן und 2. so ist es doch unseres Kruchtens ein voreiliger Schluss, aus dieser Nichterwähnung zu folgern, das.» diese Forderung kein דין, sondern nur דיט:". לס־ד־ם sei. Ks wiiie das nicht der einzige Fall, dass et was als דין gälte, obwohl es im Selnilvhau Aritch nicht erwähnt wird. Ha.» Verbot, einen Fruchihaiim umzuhauen, wird nicht vom -:,ד־ und nicht vom ־ד א, sondern vom ט ז erwähnt. Das ist auch hetrcmdlich, und doch werden wir uns hüten müssen, aut Grund dieser tormalen Seltsamkeit den p-Gharukter jenes Verbotes zu bezweifeln. Ganz unhaltbar is es aber nun. wenn Herr Dr. Khrentreu ans den Worten!נ*לן ־שאץ ליקר den Schluss zieht, dass wir es bei der Forderung דדדוק דן ־;•;"־ nicht mit einer allgemein• gültigen Norm, sondern nur mit einer ריטנת זזט־דיט zu tun haben. Hier hat den Verfasser — mit Verlaub — die ruhige riierlegnn״ gänzlich nu Stich gelassen. לן ־שאין ליקח': heisst doch nichts ander» als: Gesetzlich kann ’s nicht als ,נזילד bezeichnet werden, wenn Jemand unter NiciitaFhtniig des ד־דק דן ״:';״־ einen Gegenstand erwirbt, über den er gepaskent oder ein Zeugnis abgelegt bat Jedoch vom Standpunkt der jüdischen Kthik. in deren Krdreich die Forderung —־־דק ד; ״:•ע wurzelt, ist es ein sittliches Gebot, auch den Schein einer unedlen Handlung zu vermeiden. Dieses sittliche Gebot der jüdischen Kthik. dessen Reinigung wohl nicht polizeilich er/\vu״gon werden kann, jedoch dem moralischen Hewusstsein und Willen überantwortet ward, wendet sich nicht an einzelne, erlesene, ethiseb hochstehende Personen, sondern an jeden Kiuzeliien in Israel. :נן ־עד,: ש-עיי\ da» in seiner Gesamtheit zur sorgsamen Hut vor den! Kosen und vor allem, was dazu tiihren kann, autgeruten wird Sehr instruktiv ist hier ein Studium der