Mannheim
Compact Memory

Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 9 (1917) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
9 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/4900572-5964860-5964944--1557-4902077
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

2' t /um 11. Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Geselltchnlt. Diese Nichterwähnung «diuiut darauf hinzuweisen, das» cs kein p, sondern mir דש;־. דט־ד־ם sei. Hs heisst doch dort ausdrücklich 1'קד» [WC•״ נזלן ־־Sic alle -ind bcrcchti'gt. davon zu kanfeu“. Wenn mm Kuh von dieser llerechtignng keinen Geliraueh maelite und »ich die ר.טידיט r:rt zu Norm nahm, so ist das im• Hierhin etwas . .." Sn tietremdlich es ist, dass die c'pc't die Forderung דדהק ק דכיעוד nicht erwähnen, obwohl sich dieser Satz mehr als einmal im Talmud vortindet, so 1 ד־ך א־ין זוטא ,2 .2 אב־". ד־";־.ן und 2. so ist es doch unseres Kruchtens ein voreiliger Schluss, aus dieser Nichterwähnung zu folgern, das.» diese Forderung kein דין, sondern nur דיט:". לס־ד־ם sei. Ks wiiie das nicht der einzige Fall, dass et was als דין gälte, obwohl es im Selnilvhau Aritch nicht erwähnt wird. Ha.» Verbot, einen Fruchihaiim umzuhauen, wird nicht vom -:,ד־ und nicht vom ־ד א, sondern vom ט ז erwähnt. Das ist auch hetrcmdlich, und doch werden wir uns hüten müssen, aut Grund dieser tormalen Seltsamkeit den p-Gharukter jenes Verbotes zu bezweifeln. Ganz unhaltbar is es aber nun. wenn Herr Dr. Khrentreu ans den Worten!נ*לן ־שאץ ליקר den Schluss zieht, dass wir es bei der Forderung דדדוק דן ־;•;"־ nicht mit einer allgemein• gültigen Norm, sondern nur mit einer ריטנת זזט־דיט zu tun haben. Hier hat den Verfasser — mit Verlaub — die ruhige riierlegnn״ gänzlich nu Stich gelassen. לן ־שאין ליקח': heisst doch nichts ander» als: Gesetzlich kann ’s nicht als ,נזילד bezeichnet werden, wenn Jemand unter NiciitaFhtniig des ד־דק דן ״:';״־ einen Gegenstand erwirbt, über den er gepaskent oder ein Zeugnis abgelegt bat Jedoch vom Standpunkt der jüdischen Kthik. in deren Krdreich die Forderung —־־דק ד; ״:•ע wurzelt, ist es ein sittliches Gebot, auch den Schein einer unedlen Handlung zu vermeiden. Dieses sittliche Gebot der jüdischen Kthik. dessen Reinigung wohl nicht polizeilich er/\vu״gon werden kann, jedoch dem moralischen Hewusstsein und Willen überantwortet ward, wendet sich nicht an einzelne, erlesene, ethiseb hochstehende Personen, sondern an jeden Kiuzeliien in Israel. :נן ־עד,: ש-עיי\ da» in seiner Gesamtheit zur sorgsamen Hut vor den! Kosen und vor allem, was dazu tiihren kann, autgeruten wird Sehr instruktiv ist hier ein Studium der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.