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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 9 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
9 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Zum II. Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft. 207 1iiibc — ich werde weiterhin nacliweisen, da«• die frühesten Kiachonini hdchswahrscheinlieh dieser Meinung waren — ist die Unterscheidung, die Abbaji macht, klar und einleuchtend. Nur באתלא ללא תבעי! w״ gleich beim Einkauf bezahlt wird, uierken die Mitkäufcr, dass Itab vor der ortsüblichen Bezahlung*- weise abweicht, und 08 kdnntc bei ibuen der V’erdacht entstehen, dass er in unzulässiger Weiso vom Metzger begünstigt wird. Dagegen באתרא דחבעי> wo die Hezahlung erst nachträglich und nicht corarn publicn erfolgt, da kann ein ‘,חלול ר nicht entstehen, selbst wenn Rab die ihtn vorgelegte Rechnung nicht sogleich honoriert, weil dies ein lnternum -zwischen detu Metzger und seinem Kundon bleibt und nicht in die Öffentlichkeit dringt. Der Kritiker meint, nach meiner Auflassung bleibe auch da der Ver- *lacht bestehen, Die Leute werden immerhin sagen, Hab wird von dem Metzger begünstigt. ,Um diesem Verdacht vorzubeugen, muss das Geld Uberall . . . sofort bezahlt werden* s. o. Dieser Eiuwand ist ganz und gar unberechtigt, und es wundert mich nur, dass mein Herr Kritiker das nicht eingesehen hat. Der Ausspruch Abbajis richtet sieb, von meinem Standpunkt aus, gerade gegen ilm, um seine Meinuug auszusclitiessen. Du sollst nicht meiueu, sagt Abbaji, dass die sofortige Re- /.ablting unter allen Umständen notwendig sei. Nein, nur wenn der חכם ■n1 Gegensatz zum ortsüblichen Brauch nicht solort den Kaufpreis erlegt, dann würde er durch diese Abweichung von der lokalen Norm dem Verdacht Nahrung gehen; und das muss er vermeiden. Wenn er aber באתלא לתבעו wohnt, wo alle auderen erst nachträglich bezahlen, dann liogt kein Anlass zum Vordacht vor, wenn er es ebenfalls so mar hl. Das ist doch so klar und einlach, dass es im Ernste nicht bestritten werden kann. Dabei will ich noch auf einen auderen Umstand aufmerksam machen. Abbaji beginnt seinen Satz mit den Worten ״ לא ןןי;ןDas ist nicht gelernt worden*. Dieser Ausdruck, wird nur in Bezug auf ein*■ ־«**1*** ברייתא einen bestimmt formulierten דין gebraucht. Hier aber stellt dergleichen nicht. Rab bat nur gesagt: ״Wenn ich das und das tun würde, so usw.* Darauf passt kein 1א •^;ן', hdebsteus י־ד;* יןיי^י. In der Tat lesen auch so einige Handschriften hei Kahhinowicz. Meine Erklärung kann auch hei והיי סילו bestehen, aber >ic rechtlcrtigt auch und begründet unsere l.cscart. Habs Worte sind im Hinblick auf die בלייחא in uhuiiu •14 b: אבל אסרו חכמים הרחק מן תכיעיר K«־ sprochen. Daran( passen dann die Worte Abbajis:. לא die*« Worte der ׳* בי״ייתא«d nur gesprochen באתרא רייא תבעי“• ZiuiiieliKt lind vor allein: Was berechtigt den Vertaner, die KinHchriinknng Abbajis schon in Kaw liineinzulcrnen? Warum soll l!a\v, wenn er לאלת,־ sagt, hierbei an den ,,Moment der ortsüblichen R11:./־hhmgs\veise* gedacht Italien V Die riiterschcidnng zwischen נא־״א "תנע und ,באת״א דלא תנע ist ja das Neue, womit Abbaji den \11ss|1n1ch liinvs berichtigt oder ergänzt. Nichts berechtigt aber

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