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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 9 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
9 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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2bt> Zum 11. Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft באחרא דלא תבעי אבל באהרא דתבעי לא Widersprechen meiner Auffassung uad bekräftigen Kaschis Erklärung; dennAbbaji sagt, der Verdacht kann nur dort Platz greifen, wo es üblich ist, sofort beim Einkauf Barzahlung zu leisten, nicht aber dort, wo der Metzger erst später kommt, um den Betrag der Fleiscbrechnung einzufordem. .Wäre es Rab“, so schreibt Herr R. B., .wie der Verfasser meint .... bei seiner sofortigen Bezahlung darum zu tun gewesen, den Verdacht zu vermeiden, als ob er für seine erleichternde Ent- Scheidung von dem Metzger begünstigt würde, warum sollte dieser Verdacht באתרא דתבעי Wegfällen? Der Verdacht freilich, von dem Kaschi spricht, כשאני מאחר לפרוע הוא איסר שאני נולן■ bei säumiger Bezahlung tür einen ]מל gehalten zu werden,, fällt כאתרא רתכעי naturgemäss fort‘. Allein der Verdacht, vpn dem ChuJin 44 a die Rede ist ... fällt nur dann fort, wenn die im Laden befindlichen Mitkäufer mit eigenen Augen wahrnehmen, dass der חבס für sein Fleisch denselben Preis bezahlt wie jeder andere. Um diesem Verdacht vorzubeugen, muss das Geld überall, einerlei ob כאתרא דתבעי oder לא תבעי■ »®fort bezahlt werden‘. So meint der Kritiker. Ich bin darin ganz gegenteiliger Meinung. Gerade die Worte Abbajis spreeben für meine Auffassung. Rab sagt, es wäre ein חלול השם■ wenn er Fleisch vom Metzger nehmen und nicht gleich — לאלתר — bezahlen würde. Was heisst לאלתר? Jeder, der ltaschis Erklärung zustimmt, muss doch annebmen, dass dieses לאלתר •ich nur a״• den Moment der ortsüblichen Bezahlungsweise bezieht. Ist die sofortige Bezahlung beim Fleischeinkaut üblich, so ist unter לאלתר dieser Moment zu verstehen; zahlt man dagegen gewöhnlich bei Vorläge der Fleischrechnung, dann ist mit לאלתר cbon dieser Zeitpunkt gemeint; denn derselbe Verdacht, der באתרא דלא תבעי aB> Sonntag beim Fleischernkauf besteht, der entsteht doch כאתרא יתבעו am Montag, wenn die Fleischrechnung vorgelegt wird. Wie kann also Abbuji da einen Untorschied machen und sagen, dass באחרא יתבעי kein Verdacht angeht? Meint er wieder, dass באתרא יתכעי nur beim [Fleischeinkauf kein Verdacht entstehen kann, wohl aber bei Vorlage dor Rechnung, dann hätte or sieh einerseits sehr 'ungenau ausgedrückt, denn עיקר חסר■ die Hauptsache, dass auch באתרא רתכעי bei Vorlage der Rechnung Verdacht entstehen kann, fehlt in seinen Worten, anderseits ist das, was er sagt — das באתרא דתבעי beim Fleischeinkauf kein Verdacht angeht — etwas so Selbstverständliches, dass es gar nicht gesagt zu werdon braucht Wie soll jemand auf den Gedanken kommen, dass Rah verpflichtet sein soll, באתרא רתבעי■ w0 jedermann cr»t nach Vorlage der Rechnung seine Schuld begleicht, im Gegensatz zur ortsüblichen Einrichtung, sogleich Bezahlung zu leiston? Wie soll da der Metzger auf den Gedanken kommen, den Rab zu verdächtigen, dass er sich seinor Verpflichtung eiftziehen will, weil er nicht gleich beim Einkauf Bezahlung leistet, wenn es so ortsüblich ist and seine anderon Kunden es ebenso halten? Das ist doch unbegreiflich. Nach meiner Auffassung, wie ich sie im Jahrbuch a. :1. (). dargclegt

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