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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 8 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
8 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 29)
Language
German
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253 Da• jüdische Kricgaretht und die Frau- ■pflichtig—Nun befreit die Thairro einen jeden Neuvermählten ־״א wie einen jeden Verlobten vom Heeresdienst. ״Wer ist. der sieh mit einem Weibe verlobt und es noch nicht heimgeführt? Kr;:cli« und kehre zurück nach seinem Hause, dass er nicht im Kriege '»erbe und ein anderer Mann es hoimfiihre" (Deut. 20, 7 . Diese Worte musste der Priester vor dem Kriege an die ganze Mann• x haft richten. Nach Sota, 44a, war ein jeder Verlobte, ob er nun ein Mädchen oder eine Witwe heiraten wollte, vom Militärdienst befreit. Selbstredend musste sich jeder Bräutigam ausweison, dass die Verlobung zu einer Zeit geschah, wo vom Kriege noch nicht die Hede war. (Vgl. Jeruschalmi Sota K, 9: כל בנין צריכץ '1הביא ראיד לרברי־). N’ur zu Hause, wo sein Leben nicht gefährdet war, war der Bräutigam verpflichtet, die Kriegszwecke durch Lieferung von Nahrungsmitteln und sonstigen Leistnngen, die den öffentlichen Zweckeu dienten, zu unterstützen. (Vgl. Sota ibid.) Nur in dem l all, dass das Vaterland unmittelbar bedroht war, musste auch der Verlobte in den Krieg ziehen. Noch eine grössere Vergünstigung lässt die Thaitro dem Neuvermählten zuteil werden. Hierbei war nicht die Furcht, er könne auf der Walstatt sterben, massgebend, um ihn vom Militärdienst zu befreien. Der Neuvermählte hatte noch eine höhere Pflicht; die Frau glücklich zu macheu. ״Man darf die Frau, die man mit dem Wörtchen "״לי sich aneignet, in den Erwartungen nicht täusehen, unter welchen sie die Seinige geworden, mau muss es als seine höchste Aufgabe in der Ehe erkennen, das Weil! glücklich zu machen, welches sein Weilt geworden" (S. H. Hirsch zu Deut. '23, 7). So sieht es mit der ott geschmähten Zurücksetzung der Frau im Judentum aus! Wir lesen : »Wenn jemand sich eine neue Frau aneignet, so soll er nicht ins Heer einrücken, und nichts soll über ihn ergehen iu irgend einer Beziehung, frei soll er!■iu Jahr seinem Hause bleiben und die erfreuen, die er sich angceignet" .Deut 23, 7). Nach jüdischem (iesetz war der Neuvcrmahlte von jedweder Leistung zum Kriegszwecke entbunden. Dem Neuvermählten werden auch sonstige Vergünstigungen zuteil : jed• wede Steuer war ihm entlassen. Dem Ehemann wurde es somit rur Pflicht gemacht, die Erwählte seines Herzens glücklich zu

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