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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 8 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
8 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 28)
Language
German
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י 2.גי Das jüdische Kriegsrecht und die Frau. weit darüber hinaus seihst* di.» nur miMolinir «i.ünildig*«—bestraft und zwar werden sie alle mit den schwersten Strafen belegt, als Warnnugszeichen für.die Zukunft. Wir meinen das Verbrechen von Gibea. Ein treuloses und ehebrecherisches Kebsweib wird von den Stadtleuten von Gibea geschändet, wobei das hilflos«* Weib den Tod rindet. Als das Verbrechen bekannt wird ״Da geschah es. dass ein jeder, der es sah, sprach : Solches ist weder geschehen, uooh gesehen wordeu seit dem Tag als Israel aus Aegypten gezogen, bis auf diesen Tag! Nehmet es zu Herzen, ratet und sprechet!“ (Hiebt. 19, 3üj. ״Da zogen aus alle Söhne Israel und es versammelte sich die Gemeinde wie ein Mann von Dan bis Heer-Scheba und das Land Gilead vor dem Ewigen in Mizpa" (ibd. 20, 1). Ganz Israel for* dert die Beujamiten auf : gebet doch die ruchlosen Menschen her׳• aus, dass wir sie töten und das Böse aus Israel wegschaffen. Da dies verweigert wurde, zog das ganze Volk gegen Benjamin, und trotzdem es zweimal geschlagen wird, ruht es nicht, sondern erueuert den Kampf gegen die Übeltäter. Zuletzt werden alle Benjamiteu, selbst Frauen und Kinder, vernichtet; die ganze Gemeinde schwört dann noch, den wenigen Entronennen. keim* Frauen zu geben. Die Tatsache, dass ganz Israel sich gegen den;Stamm Benjamin erhebt, ihm selbst Frauen und Kinder tötet und sogar den l'eberlebendcu Frauen zu geben verweigert, beweist znr Geuüge, w ie heilig und et haben dem ganzen Volke der Schutz der wehrlosen Frau war; wer diese verletzte, war des Todes schuldig. Diese zwei Episoden zeigen uns wie Israel mit Feuer uud Schwert für die Ehre der Frau eingetreten ist. Wir wollen jetzt die Massnahmen betrachten, die zum Schutze und Wolde der Frau jn solchen Kriegen getroffen, in denen nur untergeordnete Streitigkeiten zum Austrag kamen. Auch sie zeigen, wie die bereits erwähnten, die umfassende uud humane Rücksicht, die die Thaur״ auf die Wehriinfähigen nimmt. Noch schöner und erhabener ist aber die Heiligkeit, mit der die Tliauro tlas ueugeschlossene Baud zw ischen Manu und Frau versieht und selbst für Kriegszeiten seine l.’nwandelbarkeit dem Volke gegenüber teststellt. Nach J. Gesetz ist ein jeder Zwanzigjährige militiir

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