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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 8 (1917) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
8 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 22)
Language
German
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246 Soziale Ethik. politischen Kämpfen der Judenheit zumindest als eine Art ״bewaffneter Neutralität" bezeichnet werdeu muss. § 6. Viel zu wenig gekannt und beherzigt ist der auch für die Rangordnung der Zdokoh inassgehende Satz אשח חבר כחבר, die Frau eines Thoragelehrten steht imselben Rang wie er selbst. Dieser Satz verleiht Rechte und Pflichten. Das sollten sich manche Rabbinerinnen merken. § 7. , Aus der Rangordnung für Zdokoh darf nicht gefolgert werden, dass uuter allen Umständen die nächsten Angehörigen den Vorzug vor allen anderen Armen haben. Hat Jemand ausdrücklich eine Somme für allgemeine Armenunterstützung bestimmt, dann dürfen arme Verwandte nicht einseitig bevorzugt werden. Es ist ein Streit im Gesetz, auf welchen Teil in solchem Falle Verwandte Anspruch haben. Bindend jedoch ist jene Rangordnung, w enn über die Verwendung der Zdokoh nichts näheres bestimmt ward and anzunehmen ist (אוכידנא), dass stillschweigend die Rangordnung der Thora als massgebend zu gelten habe. 8 8. Wenn ein nachahmenswerter Brauch in jüdischen Gemeinden bestimmt, dass bei Anschaffung von Kleidern durch Abgaben für מלביש ערומים und חכ:סה כלה der soziale Gemeinsinn geptlegt werde, dann beruht diese Art Zdokoh nicht auf einem freiwilligen Ent• Schluss des Gebenden, sondern auf תלזנח הקהל , und es kann daher für sie nicht die Rangordnung für Zdokoh massgebend sein, wonach Verwandte zu bevorzugen sind, weil hier eben jedes persönliche Moment der Rücksicht auf das durch die Gemeinde vertn lcnc Allgemeininteresse weicht. § So wichtig Zdokohgeben auch ist, so ängstlich wacht das Gesetz darüber, dass im Gefühl des Mitleids nicht höhere Gemeinschaltsintercsseu beeinträchtigt worden. Als unbedingt vordringlieh gilt die PHjcht der Armcnunterstiitzung nur dann, wenn Le beusgefahr abzuweisen ist, bei krank1 ■! Vrmen, bei Hungrigen in Zeiten der Lebensmitteinot 11 dgl Ist jedoch unmittelbare Lehens-

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