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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 8 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
8 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German
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344 Soziale Ethik. dispensieren möchte. (Selbstredend kann der Vater auch zur Unterstützung eines volljährigen Kindes mehr wie jeder andere nngehalten werden). 4. Geschwister. (Brüder, die nur einen genicinsamen Vater haben, stehen Brüdern, die nur eine gemeinsame Mutter haben, im Raug voran.) 5. Sonstige Verwandte. 6. Nahestehende Arme. 7. Ortsarme. 8. Arme des heiligen Landes. 9. Sonstige Arme. — Hierbei sind noch eine Reibe von Ausführungshestimmungen zu beachten. § 2. Cs ist kein Zeichen sittlichen Hockstandes, sich beim Gehen durch persönliche Sympathien oder Antipathien leiten 7.11 lassen und aus solch vagen Gefühlen heraus unter den zum Empfangen Berechtigten eine Auswahl zu treffen, bei der etwa blps einer.bedacht wird, während die andern leer ausgehen. * 3. Die Frau gebt dem Manne voran und zwar sowohl iu ihrem Anspruch auf Ernährung als auch Bekleidung. Es wäre gut, wenn ek keine Frauen gäbe, die von Thür zu Thür wandern, um Zdokoh zu erhalten. Das entspricht nicht der Stellung der jüdischen Frau innerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Hier tritt die soziale Tragweite, der soziale Segen jener so übel belenmuudcten Ungleichheit von Mann und Frau hervor, die man dem jüdischen Religiousgesetz als einen seiner unmodernsten Makel anzuhängen pflegt. Gewiss erkenut die Thora der Frau nicht dieselbe Gleichheit zu, die ihr nach moderner Anschauung gebührt. Ja, die Thora wagt es sogar, den Wert eines Frauenlebens gegenüber demjenigen eines Manneslehens abzugrenzen und im Zweifelsfalle, wenn ein Fraueulehcu nur auf Kosten eines Manneslebens gerettet werden könnte, den! Manne einen Vorzug einzuräumen, der in seiner Pflicht zum Tho• ralernen und seiner hieraus folgenden Bestimmung, Träger des Thorageistes zu sein, begründet ist. Dieser nüchterne Blick für die Realitäten des Lebens ist aber auch gleichzeitig milde genug, um die^Frau in der ihr eigenen Hoheit und Würde zu schauen und •hr gerade dort, wo doch sonst alles auf der Gleichheit von Recht und Pflicht beruht, eine Vorzugsstellung einzuräumen. Daher auch ein Waisenmädchen eher als ein Knabe ein Anrecht hat, verheiratet

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