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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 8 (1917) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
8 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Soziale Ethik. 237 nie Jemand ann geworden. Durch Zdokoh ist noch me etwas Schlimmes angerichtet worden in der Welt. Wir Heutfgen sind zwar geneigt, von einer Zerfahrenheit des seit je üblichen Zdokohgebens zu reden. Auch das Zdokohgehen müsse organisiert werden und was dergleichen Wichtigkeiten mehr sind. Du ärgerst dich, lieber Leser, wenn du einem Annen ein paar Pfennige giebst uud er sich für deine Spende ein paar Zigaretten kauft. Da ist aber kein Grund zur Aufregung. Denn 1) pflegst ,auch du Zigaretten zu rauchen, wahnn willst du diesen Genuss deinem armen Kruder missgönnen; 2׳ würde es doch eine ganz schmähliche Keraubung eines frei geborenen Menschenwesens um das wichtige Hecht der Selbstbestimmung bedeuten, wenn du den Annen, nachdem er dich verlassen hat, gegen seinen Willen in seinen Dis- Positionen bevormunden wolltest. Oder meinst <111 vielleicht, er habe dir für die paar Pfennige, die du ihm gabst, -■eine Freiheit verkauft ׳־ § 3• Beim Beten stehen wir alle als Bettler vor den Ptorten des Himmelreiches. Wie würden wir's auf nehmen, wenn Gott mit uns so verfahren wollte, wie wir’s so häutig mit den Armen tun! Was du nicht willst — usw. Hierbei ist aber nicht hlos an das Gehet zu denken. Hascher als mancher glauht| kann er am eigeuen Leib erfahren, was Armut ist. Ein Kad I reist in der Welt. Der Eine kommt hinauf, der Andere hinunter. Z11 keiner Zeit aber kreist dieses Kad so hastig, so unberechenbar wie in der Zeit des Krieges. 8 4. Auch der Arme muss Zdokoh geben, auch dann, wenn er selbst auf Zdokoh angewiesen ist Auch ihn, den so leicht das Abhängigkeitsgefühl des Nehmenden entwürdigt, soll das stolze Bewusstsein des Gebenden erfüllen. 8 ß. Das moderne Denken hat den Beirriff der Pflicht, wie so vieles, verwässert. Wir unterscheiden gesetzliche von moralischer Pflicht. Zur gesetzlichen Pflicht zwingt der Staat, zur moralischen das Gewissen. Diesen Unterschied kennt auch die Thora, nur

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