Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 7 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Chronik. 221 - F.inheitagedanks der Welt faktisch bestellende Zweiheiten jemals aufzulöacn ״der «ach nur׳ zu verdecken vermag Und doch: mundaa vult decipi, zu deutsch : die Welt will getäuscht ■ein. Innerhalb der sogenannten jüdischen Gemeinde in Frankfurt a. M. girbt es seit Jahr und Tag zwei Vereine, von denen der eine Zentralverein israeli-!isolier Gemeindeglieder und der andere Freisinniger Verein tür jüdisches Gemeindeleben heisst. Ks Ist sehr belehrend, zu heboachten, wie aieh diese beiden Vereine, von denen der erstere das orthodoxe Judentum und der zwoite das iihcrale Judentum vertritt, miteinander vertragen. Darüber giebt der in No. 1 2׳ der von Cäsar Seligmann herausgegebenen Zeitschrift ״Liberales Judentum* erschienene Bericht über die am 13. Januar d. J. abgihaltene Generalversammlung des Freisinnigen Vereins interessanten Aufschluss. Danach kflnnen sich die beiden Vereine nicht darüber einigen, welche Stellung das geplant« neue Gemeindestatut dem orthodoxe!* Gemeinderabbiner zuweisen solle und wie bei der Kinführung des hebräischen Unterrichts in den Frankfurter Schulen die Frage der Kopfbedeckung der Lehrer und Schüler zu regeln sei. Der Zentral- \erein verlangt, ״dass alle religiösen oder rituellen Fragen, die sich auf orthodoxe oder gemeinsame Institutionen beziehen, vom Gemeindevorstand dem mit Beaufsichtigung der rituellen Anstalten betrauten orthodoxen GemeinderabViner zur Begutachtung vorgelegt nnd gemäss dessen schriftlichen Gutachtens entschieden werden müssten“. Diese Forderung betrachtet der Freisinnig)׳ Verein als ״eine vollkommene Knebelung der liberalen Richtung1‘. Und mit Recht. Denn wie dar! sich die Geincindforthodoxic für befugt halten, bei den gemein• schaftlichcn Institutionen der Gemeinde die liberalen Rabbiner einfach ausiuschalten V Entweder oder: Stellt die Gemeindeorthodoxie die Gleichberechtiguug aller Richtungen in der Gemeinde in Abrede, dann ist ihres Bleibens innerhalb der Gemeinde nicht. Bleibt sie inncrbalh di r Gemeinde, dann muss -ie auch der liberalen Richtung Existeazraum und Wirkungsaöglichkfit gewähren. Ebenso ist der Freisinnige Verein völlig im Hecht, wenn er von der (׳״meindeortlio loxie verlangt, dass aie zugebe, dass die Kinder des liberalen Teiles der Gemeinde dem hebräischen Unterricht ohne Kopfbedeckung anwohnen. Audi dies ist eine Forderung, die nur als logische ('onseqiienz aas dem auch von der Gemeindeorthodoxi!׳ arerkannten Grundprinzip dea gegen- «eiligen Gebens und Nfhmens fliesst, mit dessen Anerkennung di•■ Existenzherechtigung der Gemeindeorthodoxi)׳ steht und fällt. Ob freilich alle diese Kämpf)• in verhältnismässig glimpflichen Formen verliefen, wenn es in Frankturt kein)• Religionsgeaellscbaft gäbe, ist eine andere Frag)׳.