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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 6 (1917) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
6 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 28)
Language
German
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191! Das jüdisch!• Krirgsrecht un!l dir I ran. Gesetzgebung einerseits ein unbeugsames hartes Vorgehen {;׳•{feil ein derartig׳» Preisgehen der Franenelire vor. amler.seits eine rücksichtsvolle Behandlung fielen alle wehrlosen Frauen mul Miidchen. soweit diese die sittliehen Schranken nicht eingerissen liahen. Sowohl dranssen wie daheim konnten sich auch die Heidinnen, die in israelitische Gewalt oder Gefangenschaft geraten,!!es besten Schutzes erfreuen. Nach dieser Auseinandersetzung wollen wir den hihlisehCn Standpunkt z.u den erwähnten drei Fragen des Näheren festzustellen suchen. Betrachten wir zuerst die biblische Autlässung über den Kriegsdienst der Frau. Sehr ׳Vielen wird der Satz ganz, fremd klingen, dass die Bihel und der Talmud die Frau zu einem bestimmten }lilitärdicnsf verpflichtet. Das alte Israel unterschieil nämlich zweierlei Kriege : einen Pflicht- und einen freiwilligen Krieg, l'm uns modern auszudrücken, wollen wir den ersleren mit Kxistenz■! den zweiten dagegen mit Präventiv krieg bezeichnen. Zur Klasse der gebotenen Kriege gehören die Kämpfe, die Israel um die Krnberuug des Landes führen musste; al» Präventivkriege werden in der Bihel solche genannt, die um die Macht und das Prestige des Staates unternommen wurden 1 vgl. Sota 41a. Kntspreehend der ungleichen Wichtigkeit der beiden Kriegsarten, war auch die militärische Dienstpflicht eine vcrsehicdcntliche. In dem ״ ' ' wurde ein jeder Mann ohne Ausnahme herangezogen. Hier musste auch die Frau helfend eiugreifen. ״Bei einem Kxistcn/kumpf muss der Bräutigam sein Kliegemach und die Braut ihr Trautz.elt verlassen, um mitzuhelfen bis die (iefahr abgewandt ist" (vgl. Sota 41b ייד־ח״י־« ניצי־; ־״ ייצא*; אפי־*י חי־.ן נדזד־י 'יי־־ כיחשהה. Was die Frau hierbei leisten musste wir!I nirgends näher angegeben. Ks wird uns zwar berichtet,!lass durch die Tapferkeit einer Frau gelegentlich einer Belagerung der Festung Tebez. Stadt und Land gerettet winden vgl liieh. 1•. .'iö: ebenso zog die Debora mit Barak in den Kumpf ihid. 4*.י Aber es lässt sich mit Bestimmtheit aus verschiedenen Nachrichten M'hliessen, dass einerseits!Ier Dienst der Frau auch im Kxiste ' nur 082507 ^970 5530

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