Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 6 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
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100 l);1s jüdische Kriegsrecht und di.• Frau. Stollen wurden durch Frauen und Mädeln־» ausgetiillt. •letzt erst erHeldeii di»• ungeheure Leistungslahigkcit der Frau auf allen In•• lüften, die »las neunzehnte und /.wanzig»te .lalirlmndert besonders charakterisieren: der Industrie, des Handels. 11er 'l'eelmik und des Weltverkehrs in giihstigs; n Lichte. Diese nnhestreithare Tatsaelie pah versrhiedentlich zu der Frage Veranlassung: nh es nielit zweckmässig und dienlich wäre, am 11 di»; Arlieitskralt der Frau in den Dienst des Staates und de» Heere» zu stellen. Zwar enthehrt auch gegenwärtig selntn die Wehrmacht der Arbeitsleistungen der Frau nicht. Denn fast unberechenbar gross j»t die Zahl der Gegenständen. die durch Frauenhände Mir die Soldaten angelertigt werden. Aber man wollte, dass die Arbeit und die Dienstleistung der Frau der Wehrpllieht «1er männlichen Staatsbürger gleich, eine von Gesetzcswegen geforderte. auferlegte und gleichmüssig geregelte l'tlieht sein solle. Die Krörterung dieses Problems konnte und musste auch »len biblischen Gesetzgeber beschäftigen. Denn die allgemein•• Wehrjdlicht, die die Voraussetzung Mir eine derartige Frage ist. kennt auch das biblische Israel. Nach biblischem (!••setz war ein jeder Mann von 250—יי Jahr militärpflichtig. Zwar war die Zusammen- Hctzung des Heerosj in Friedenszeit eine andere als die jetzt bei ipis übliche; die Mannschaft des stehenden Heeres rekrutierte sich nicht aus alle Teilen des Landes, vielmehr wechselten die einzelnen Stämme in der Aufstellung des nötigen Men.-cheumateiial monatlich. Dies ersehen wir \on der Hoibaltuug des Königs Salomos, von der •s heisst: יריגי־דה עד״ :צבי? ע“ :־ 'ע־יא־ יב”1:'!׳ אה ־,דך 11 יאה ב־ה־ חידהז יה־ה עי האחד יברכל. Kön. 4, 7 \gl, 5, ־JS\ Nur im Kriege wurde strengstes darauf gesehen, dass die ganze männliche Wehrkraft zugegen sei. Line IL'frciung vom Militär dienst hat nur in besonderen Aiisnahmctällcn. \on denen wir noch sprechen werden, stattgefunden. Anderseits waren aber die Frauen in jenem grauen Altertum vor den (ireiieln des Krieges viel weniger als dies jetzt der Fall ist, gescliut/t. Dieser Tatbestand musste folgerichtig zu der Frage fuhren : in welchem Masse könnten die Frauen zur \ eitcidigung des Vaterlandes herangezogvu werden. Hei Losung dieser Frage musste ehemals wie heute — und