Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 6 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Das jüdische Kriegsrocht und die Krau. ttN הירא zur Geltung. Wer ist der Mann, der fürchtet und verzapfen Herzens ist. er soll nach Hause gehen (Deut. 20, H). Narb der mündlichen Lehre war dies eine generelle Auffordernug an die Mannschaft, jeder, «1 er sich einer Sünde bewusstist. von der Schlachtordnung zurückzutreten (Sota 44 a). Wo man soviel auf Sündenreinheit gesehen hatte, da war cs auch wahrscheinlich, dass auch die Bestimmungen für den Krieg beobachtet wurden. Man scheint den Kämpfern eiugeschärft zu haben, dass das Uehertreten von Gesetzen nicht nur den eignen Tod verursacht, sondern auch eine Niederlage des ganzen Volkes bewirken kann. Charakteristisch für diese Auffassung in Lsrael ist folgender hildi• scher Bericht. Vor Ai wurde Israel schwer geschlagen. Als (!rund für diesen Misserfolg sah man allgemein die Verletzung eiues religiösen Kriegsgesetzes an. Nach der Bestrafung des Schuldigen ging man noch aintnal zum Kampf uud man siegte. Da nun diese Auffassung das ganze Volk beherrschte, so ist wohl anzunehmen, dass alle Schutzmassnahmen für die Frauen und gegen die Ge* schlechtskrankheiten auch beobachtet wurden (vgl. Josua 7, f> uud . חעא ישראל ונם עזבו את בריחי אשי צויחי אירם : 11 In der Tut drang die Kunde von der humanen Behandlung, die die jüdisch-israelitischen Könige selbst gegen die nicdngstcu Heiden im Kriege anwandten, bis in die fernsten Länder. So sagen die Diener von Ben Hadad zu ihrem geschlagenen und völlig besiegten Herrn : Siehe doch! wir hörten, dass die Könige des Hauses Israel liebevolle Könige sind; wir wollen daher den Achab um Schonung unlieben. Als dies geschah, riet Achab zu Ben Hadad: ״Mein Bruder hist du!" 1. Kim. 20, .'111. Nach dieser K>ulcitung wollen wir nun im Folgenden den hihlischen Standpunkt in drei Blinkten, die in letzter /eit auch mehrfach besprochen wurden, näher kennzeichnen. Sie betreffen »len Kriegsdienst der Frau, die Schutzmassnahmeu gttgeu Geschb'chtskrankhciten und di<- Schutzgesetze tiir die Frauen in Kriegszeiten. Die allgemeine Wehrpflicht hat gegenwärtig einen grossen Teil »ler männlichen Kraft an die Front gerufen, uni das Vaterland gegen räuberische I'herfälle zu »erteidigeu. Die dadurch!»•er gewordenen