Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 1 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/4900572-5964860-5964933--1281-4901809- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1>»» »ctilalen'lt- (ii'wisiien. 8 als jenem Keligionsgosctz, da» er wohl nicht beseitigen, aber gerade dort in seinen Ansprüchen beschneiden möchte, wo sein religiöscs. überirdisches Wesen sich herausstellt. Wären wir bereehtigt, das jüdische Beligionsgesetz beiseite 7.11 schieben, wann immer es sieh erkühnen sollte, dem ״grossen, lortreissenden Zuge der sozialpolitischen F.ntwickiiing" sieh hindernd in den Weg 7.ם stellen, warum sollten wir nicht, immer unsere eigene Vorsehung spielen dürfen: w07.11 bedürfte es, bei einer Idos relativen (ieltung der Thora, einer alle /eiten überdauernden!,flicht. sie zu heiligen! Das Judentum winl ein l'ngliick, ein überflüssiger Ballast, wenn es aut hört, die absolute Lesensregel für jüdische Menschen 7.11 sein. l’tis müssen Thora und Mizwoth absolut massgebend sein, auch dort, wo ihre strikte Befolgung uns die l’llicht auferlegt, den «fortreissenden Zug der sozial politischen Kntwicklung“ ein klein wenig zu bremsen Aber wie. wenn ganz unverkennbar eine ״religiöse Wohltat" sich als eine ״soziale Missetat“ erwies? Nun. wir bestreiten ganz entschieden,!lass ein Kall möglich ist, wo eine Wohltat, die wirklich von Beligionswegen geschehen musste, sozialen l'iisegen verbreitet Wir haben in den דילנות צדקד des Schulchan Aruch ein Beispiel vor uns, dass das jüdische Beligionsgesetz nicht Idos in Sachen Fleischbeschau und Mutterschutz, sondern auch aut dem (Sehietc der Philantrnpic mustergültiges schon zu einer Zeit gedacht und gefordert hat. wo die ״sozial politische Lntwiekhing“ noch sehr wenig ״fortrejsseiides" an sich liuitc Im Sinne dieser 7ד.לכ צדק ist eine Wohltat, die sozialen Fluch verbreitet, auch von Beligiotisw,egen als l'nsegen zu betrachten. Allerdings erlaubt sich das Beligionsgesetz über den BegritV der ״sozialen Missetat' Anschauungen /.u haben, die vielleicht nicht ״fortreissend‘ sind, dafür aber dem ethischen (!esamtgeiste des Judentums sich harmonischer einfiigen. als etwa die moderne sozial-politische Bigornsitiit, die «diszipliniert‘׳ genug ist, einem ״Wanderarinen■־ dicThiir vor der Nase /.u/.uschlag('׳n, lalls er nicht schwarz auf weiss nachweisen kann, dass er nicht aus angeborener Lust am Wandein zum Wunderarmen wurde. Die .־יי:'־. צ”־ wir werden sie demnächst an dieser Stelle ausführlich dur/ii'ti llen 1 ersuchen — enthalten eine Fülle von Bichtlinien, die dem gesetzesFreiien Juden zeigen, wo und wann das j1idi*chc lief/, seine Menschenliebe frei ausstroinen lassen darf