Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 12 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/4900572-5964858-5964919--1247-4901777- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
358 Diu kriüicli« Mathodc im Bi th-Uamidraicb Akt vollziehenden Pfcrsonen, Käufer »ml Verkäufer, Urossjahrige Mini, ebenso lässt der Käufer keim׳ minderjährigen Zeugen Heine Urkunde unterzeichnen.“ — Diese Logik ist mir unhegreitlieh. liier wird das vorausgesetzt, was ja erst dureli die Urkunde liewiesen werden soll, dass er in der Tat der Käufer des hetrelfenden (irundstückes ist. was doch, wenn die Zeugen minderjährig waren, niebt bewTesenist. Ausserdem ist die ganze Folgerung eine fälsTtie. Denn wenn wir von ehrlichen Zeugen präsumieren, dass sie kein lalsum hegeheti und einen Akt von Minderjährigen dureli ihre U11tersehrift hestätigen, so lässt sieh doch nicht eine gleiche Klirlielikeit res|1. Korrektheit von jedem Kauter oder (ieldverloilier voraussetzen. Verständlich und klar wird uns die talmudiseha Diskussion erst dann, wenn wir in den der Baraita in Paranthese vorangestellten Satz vr קט;־ט anstatt יןט;־ט ד״ד setzen, ״vr. sie, die den Akt vollziehenden Personen, waren minderjährig“, sagen die Zeugen. Demnach ist auch in der Baraita eine riehtige (iradatiun vorhanden. Im ersten Falle!*;יאנו־יט “״ sagen die Zeugen, der ganze Akt sei ein Falsum; im zweiten Fall ivr c*;gp» ist der Akt wohl wahr, aber wegen der Minderjährigkeit der Personen ungiltig: im dritten Falle endlich rvr ,ט־זי!• עד:,־• ist der Akt auch giltig, aber die Zeugen waren untähig, ihn zu hestätigen. Nach der uns vor liegenden LA, in der Misehtia ist קט;יט dasselbe wie טטוי1* עדות In der Tat fehlen auch in der alten Neapeler Misehtia- Ausgabe die Worte :קט:'ט ”.״נ. Der Talmud muss aber wohl auch in der Misehtia קט:'ט gehabt haben, weil er sonst in der Baraita ׳ die oben eingeklammerten ׳Worte nicht hätte weglassen dürfen. Wohl aber ist es nach der Diskussion des Talmuds höchst wahr• scheinlich. dass ihm nicht •:קטניט ־׳׳ sondern vr קט״ט Vorgelegen hat.“ (das. S. 3u9 ff. Fan Frklärung von Tosatbt und שיט־ דר|*נצת als ..gezwungen“, Kaschis Logik als ״unhegreitlieh‘‘ und eine Folgerung Hasehis kurzerhand als eine ״falsche“ zu bezeichnen, dazu bedarf es einer mutigen Uchcrzcugung. die sieh selber für unwiderleglich hält. Die Ausdrücke unserer Altvordern:; צ ע ,לטע ־ \ל' usw. klingen etwas bescheidener»und — wissenschaftlicher. Die Neigung zum Abur-