Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 11 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
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34C Zum jüdischen Kht■ recht Aber da« "'דיירזי•., «la> im |M11־t:»te11cbis«10<־n Gesetz erwähnt, wie «las ,־א׳!,־ •u נזר." \£ד־:ד ml er ".קל;״־' "'־.יל"־•"' rC2" kann aus hdgenden Grün «len ״Kaufpreis" nicht bedeuten. I»e״n wie wir «dien bemerkt halien. hesass ein .Matlehen in Babylonien aueli nach- «lein der Vater «len Kaufpreis empfanden, «len Charakter einer Krau nicht. Nun gesihah «lie I bergabc des Kaufpreises daselbst, wie aus den «dien angliiiirten (!«,setzen ersichtlich, zur Zeit der Verlobung. Alle Ausdrücke in der Bibel, die man neuerdings als Krauenkauf deutet, kinnincn ebenfalls bei «!»•r Verlobung vor (vgl. z. St. ־־" ״ 1אד: oder יא'ש ל' •לח ■י איטה). Die Verhdmng ist aber im .liidentnui der Heirat völlig gleichgestellt. Nach pentatcin-hischein (!!•setz wird die Kntreue einer Verbditen mit «lein Totle bestraft : die Art des Strafvollzuges ist bei einer Vcrhdilcn (Steinigung) nocli strenger als bei einer Khefrau (Wiirgnng). Uosctzt, «lass im alten Judentum es üblich war, bei «lerJVerlobung einen Kaufpreis zu geben, so muss ihm jedenfalls ein«* hohe Heiligung /.!!gesprochen worilcn, denn sonst wäre «liese Strafe unerklärlieh. Mit Beeilt bemerkt D. H. Müller: ״Die Verhdmng ist im mosai«el1«׳n (!«־setz in rechtlicher Beziehung vollkommen der Khe gleichgestellt, dagegen stellt sie im Gesetze Humnuirnhis •/.um Teil noch auf «ler Stufe des (iesehleel1t«rerhts. Dieser l'mstainl erklärt auch, dass im mosaischen Gesetz «lie Begelung des Kaufpreises im Kall «ler Aufhebung der Verlobung fehlt : Verhdmng und Khe ist völlig gleichgestellt" (Die llamimirnhichcn Gesetze S. 132׳. Wir möchten noch ein«־n Schritt weiter als Müller gehen und behaupten: gerade weil «lit1 Thanm rin«׳ jedweile Regelung über den Kanlpreis eines Mädchens unterlässt, folglich kennt «lie Tliniiro keinen im Volke gebräuchlichen Kaufpreis. Ziiiii selben Resultat tiihrt auch hdgeinle Krwägung. An keiner der \ielen Stellen wo "״ד•־־ v!>ן kommt. wird ein«• festgesel/te ..rwälmt. Nur die Ausilrueksweise in K\. 22. Iß .י,"־'־ :ד־ כ־.'־'־־ weist aut eine Stelle bin, w«! die Summe von 'ליד genau festgesetzt i't. Dies Moment veranlasst auch den Talmii'l «lies«■ —*כ. «las hier als Strafe tiir «len Verführer bestimmt!st. mit einer ähnlichen Strathestinmiung in Deuteronomium in Zusammenhang zu billigen und «lemztifolge auch «las Strafmass