Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 1 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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in einem helehrbaren. «I**r 7נ"טע in einem unbelehrbaren Irrtum. Da» klassische Itcispiel liierlur bietet diu Mischna Sanliedrin ö(H1: '.-הםיע- עצט, רבעל פעי- ז, ־־א עכו־. Der -בע־;•עי war ein (Jöt/.e, dem dureli Auswurf der Kxkrcmente gedient wurde. Der פ*ע- עצדי, von dem die Mischna spricht, int der Meinung, bei dieser götzendieiieiiHchen Handlung komme es vor allem auf die Absicht an, mit welcher sie ausgeführt werde. Diese Handlung ist im Sinne de» 1 פעיי,VZ-Kult» ein Ausdruck der Götzenverehrung, sie kann aber auch, wenn sie nicht in der Absicht eine Kulthandlung geübt wird, das (Jegenteil, ein Ausdruck der Verachtung sein. Die Mischna belehrt uns non. dass es hier auf die Absicht nicht ankommt, vielmehr auch derjenige, der durch diese Handlung dem -בעי פעי seine Verachtung ausdrncken will, sich eines;“y-Vergehens schuldig macht, weil ד ־״א עבידוזי. sein Tun immerhin objektiv die beim -פעי -y;-Kult nun einmal übliche Gepflogenheit darstellt. Wie haben wir uns nun hier die ההיא-. עד״ב vorzustellen? Sie sprechen zu ihm : Wisse, wenn Jemand -עצדי ''בעי״ פעי T'C ist, dann gilt er in jedem Falle im Sinne der Thora als Götzendiener! Darauf er: Will ich denn dem -בעי פעי dienen? Ich will ihm meine Verachtnng Lindgehen; da» kann mir die Thora unmöglich verbieten wollen! — Der Unterschied zwischen einem als שי;נ Irrenden und einem als דוטעה Irrenden besteht also in tolgendem: <:er שיגג wird infolge der von ihm nicht beachteten ־--ארי zum דזיד. denn er kann belehrt werden und er ist belehrt worden und wenn er trotz der Itelehrung die Sünde begeht, geschieht es aus Mutwillen; er steht nach der ר!ר«-א־ז nicht mehr unter dem Zwange einer irrigen Vorstellung oder genauer: er wird vom Keligionsgeaetz nach der ־-.יאה nicht mehr als unter dem Zwauge einer irrigen Vor- Stellung angesehen. Anders der יטעה*;. Das Keligionsgesetz erkeimt an.!lass er auch naeh der ־היאה von einer irrigen Zwangs- Vorstellung befangen ist, die es verhindert, dai»» ihn Zeugen helehren können. Gleichwohl macht ersieh eine» Vergehens schuldig. weil die Kelehiung tatsächlich stattgefunden hat und seine Handlung objektiv einen Verfloss gegen das Gesetz darstellt. Wir sehen hier hei einer Zwangsvorstellung in iihulicher Weise sich wiederholen. was uns nheu hei der Zwangshandlung begegnete : wie dort eine, wenn auch niclr im Ursprung, »o doch in ihrer Austiihrung unter Zwang sich vollziehende Handlung vom Religion»•