Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 1 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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13 gesetz trotz stattgehabtcr ~א~.— als Zwangshandlung anerkannt \vini, so vermag auch liier die Tatsache der stattgehabten הה־א־־ tln« Wesen des Verbrechen* als einer zwar «lijektiv strafliaren d.oeh subjektiv irrtümlichen Handlung niclit zu alteriereu Mit Hecht fragt darum der ט״ך~ (s. טענ־!*-; /u —',4 .5 '״כי ב *דיר, ־־) warum nur der טיטע־ niclit aber der אניד für todes«! huldig erklärt wird; in lieiden Fällen musste ■3, •11 die slattgeliahte ידא־, die unter gleichen l'tnatäudrn erfolgte, die gleichen Folgen in He/ug auf die Kestralung haben. I>er כדי® טענה beantwortet diese Frage, indem er tcststellt, das« auch der טישעה nicht todessehuldig, sonderu nur opfcrptlichtig sei, jedoch im Verlauf seiner Darlegung zweifelt er die vom ט״ך" aufgestellte I arallele zwischen אניד nnd טיטע־ in einer Weise an, die nicht recht verständlich ist. Kr konstatiert nämlich, dass die oben dargelegte Möglichkeit eines trotz א־',— als Zwangshandlung auzuerkennenden Delikts einen unliisbaren Widerspruch involviere. Wir bitten unsere I.eaer, d is bisher liesagte sich gründlich durch den Kopf gehen /u lassen und damit den liaglichen Satz iui .דד״® טענה /u vergleichen : יטי יד ידאב ״ד דאי: ד והה*“ דו הי־־״ד :־־,־ ־ד־׳ ist, dann muss in unserer Darlegung ein Irrtum stecken Wir wissen nur nicht wo und wären lür eine VutUärang 'ehr dankbar. K II