Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 1 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 der nur widerrechtlich noch am Leben ist. 20 רדב״ב ב:־־דריןו, f» הייר־יבז das.) Der Entschluss des Schwächlings, die ihm auf gezwungene Tat zu vollbringen, ist freiwillig, denn ea lag in seinem Willen, sich todten zu lasset!. Nachdem er aber es freiwillig vorgezogen hatte, lieber am Leben zu bleiben und das ihm aufgezwungene Verbrechen auszufüliren. so kann deshalb doch der Akt des Verbrechens selbst nicht als freiwillig bezeichnet werden. Nur der Entschluss zur Tat war freiwillig, die Tat selbst geschah unter Zwang. Mit dieser scharfen Unterscheidung zwischen Tatentschluss und Tatvollzug entfallt auch, wie im zum ר0ב״ב a. a. O. 20,3 ausgerührt wird, der scheinbare Widerspruch, der zwischer «lern Itter behandelten Falle und dem oben erwähnten (Grundsatz אץ לןישיי א״א לדעה gefunden werden konnte. Dieser Orundsatz kennzeichnet ein Verbrechen, hei welchem die Tat selbst ohne den zustiinmenden Willen des Täters nicht ausführbar wäre, während liier die Tat seihst vom Anfang bis zum Ende unter Zwang geschieht. Durch den freiwilligen Entschluss zu einer Zwangshandlung wird die Handlung selbst noch nicht zu einer freiwilligen. Der Militärdienst z. B. bleibt deshalb doch eine Kette von Zwangshandlungen, obwohl man sieb ihm durch •Selbstmord ent ziehen kann. 3. Die Uebcrtretung der 'יאל יעבי;■^,-Pflicht stellt ein חלול השב dar. obwohl bei diesem unter Zwang verübten Verbrechen ביהה ביה דין nicht verhängt werden darf. Natürlich liegt ein השב Sun- Verbrechen nur dann vor, wenn es unter עדיב וההי־אה geschieht. Die Zeugen sprechen ihre Verwarnung etwa folgenderntaBsen aus: Wir machen dich daraut aufmerksam, dass du die götzendienerisclte Handlung, zu der man dich zwingeu will, nicht volltithren darfst, du bist vielmehr verpflichtet, dich tüdten zu lassen. Darauf er: ich will lieber am Leben bleiben, selbst wenn ich dadurch zu einer götzendienerischen Handluug gezwungen werde. Wenn er nun hingeht und den ע״ז Akt vollzieht, so geschieht diese Handlung, obwohl sie auf freiwilliger Missachtung der ההיאה beruht, gleichwohl unter Zwang. 4. Achnlich wie mit den Zwangshandlungen verhält es sich mit den Zwangsvorstellungen Zwischen einem שיגג und einem ב יטעה muss scharf unterschieden werden. Der שיגג!»•findet »ich