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Jüdische Monatshefte · 1915-01-01 · 7 (1915) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
2 (1915)
Issue
7 (1915)
Date
1915-01-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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1. Einer jüdischen Frau wird der Gälte als vermilit gemeldet׳ Ein zu religiöser Zeugenschalt nicht Oualifiziertcr sagt aus, er sei tot. Ist die Aussage glaubwürdig? Und darf aul Grund dieser Aussage die Frau zur zweiten Ehe Ireigegeben werden? Wenn festgestellt wird, dal) bei der Aussage irgendwelche Absicht vorlag. sei es die Absicht, ein Zeugnis abzulegen oder gar die Frau als Witwe zu erklären, dann ist nach Jebamoth 121b die Aussage wert'os. denn sie geschah in diesem Falle nicht ידי.“ "C“ בנזב־־ז in der Form des impulsiven, intere.sse- und bezuglosen י •edankenergusses 2. Soll eine Aussage als die eines r"—נ angesehen werden, dann darf sie nicht durch renommierende Nebenabsichten getrübt sein. בא ־"•”*־* בד Gittin 28 bl. dort, wo Motive der Eitelkeit, l'rahls*ucht, des Geschäftsinteresse« <316 +2 .302 :3 ,45—־, W udgl. zu vermuten sind, kann die Aussage nicht als rein objektiv bezeichnet werden. - reden muff, um Glauben zu finden. Seine Aussage mult in der Form einer Klage über den Tod des Mannes oder iu der eines rein sachlichen Berichtes erfolgen. Vgl. auch 14 .7! אד״ע. 4 Zwei wichtige Momente werden von den ב־יב־־ב im Anschlull an 14 ,17 א־״ע behandelt: ob für r ־*: erforderlich ist, dall die Aussage עב ־״ג־ ב״ב א־־יב im Zusammcnhangmit anderen׳ AeulJerunge n erfolge und ob eine vor Gericht erfolgende Aussage noch als die eines .־"": angesehen werden könne Jedenfalls ist eine Aussage, die im Zusammenhang mit anderen Au■- sagen erfolgt, glaubwürdiger, als wenn sie isoliert vorgebrächt wird weil sie im letzteren Fall infolge ihrer Isoliertheit dem Ueberhan •nehmen unsachlicher Nebenabsichten vielmehr ausge setzt ist, als im ersten Falle, wo sie von anderen Aussagen gleichsam wie von einem Schutzwall umgeben mehr als Fori Setzung einer anderen Aussage erscheint und sich daher in ihrer int* restlosen Sa* hlis hktit besser zu behaupten vermag. "Fine Aussage ferner, die 11 einen! unverbindlichen!,iivatgesprach er folgt, ist der Gelahr der Unsachlichkeit weit weniger augesetzt, als im Angesichte einer Gerichtsbehörde, wo die Akustik des Gcnchtssaales auch einem harmlosen Worte *in oft unerwartet schallkräftiges Echo verleih'

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