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Jüdische Monatshefte · 1915-01-01 · 5 (1915) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
2 (1915)
Issue
5 (1915)
Date
1915-01-01
Page
[Seite] (sequence 29)
Language
German
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189 nur unter der Bedingung erteilen zu können, dass seine Weisungen betolgt würden. Schliesslich wurde der Muhel so rabiat, dass sich der Rabbiner genötigt sah, bei der Kgl Regierung Beschwerde zu führen, worauf der folgende Erlass eintraf: .Kgl. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg Kammer des Innern. An Herrn.in ... Betreff: Vornahme von israelitischen Kultushandlungen. Würzbun׳. den 19. April 191S Der Distriktsrabbiner in Aschaffenburg hat sich in einer Eingabe an die Regierung darüber beschwert, dall Sie am 16. März 1. J• in Aschaffenburg eine Beschneidung vollzogen hätten, obwohl er Ihnen die erforderliche Approbation ausdrücklich verweigert habe. Nach den in-Bayern geltenden gesetzlichen Bestimmungen darf in einem Rabbinatsbezirke Niemand eine ritualmaflige Kultushandlung. als welche sich auch die Beschneidung darstellt, vornehmen, wenn er nicht von dem zuständigen Rabbiner .autorisiert und approbiert“ ist. Bei Zuwiderhandlung hat der Rabbiner verfassungsmälfig das Recht, den Schutz der Staatsgewalt anzurufen, der ihm nicht versagt werden könnte Hierauf werden Sie zur künftigen Beachtung aufmerksam gemacht.“ tgez.i Dr von Brettreich. Das hätte der Herr sich ersparen können. Es ist |a auch ganz unbegreiflich, was ihn zu solch hartnäckiger Behauptung seines Standpunktes bezüglich der Mezizah veranlagt. Die Mezizah-Frage ist längst entschieden und zwar 1m Sinne der!emgen. die das Verhalten des Herrn seit Jahr und Tag verurteilen. In seinem Referat über .Die Ausübung der Mezizoh", erstattet in der Generalversammlung der Rabbiner-Kommission der .Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums“ am 7 Juni 1906 ist Rabbiner Dr Schiffer in Karlsruhe nach unwiderleglichen und bisher auch von keiner Seite widerlegten halachischen Ausführungen zu folgendem Ergebnis gelangt 1. Die Mezizoh ist nicht blos eine prophylaktische Ein richtung, sondern auch eine religionsgesetzliche Vorschrift und muH darum nach wie vor sowohl an Werktagen als auch an den Sabbaten und Festtagen geübt werden. 2. Der Mezizoh-Pflicht kann nur durch Aussaugung der

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