Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 7 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/4900572-5964853-5964881--0285-4900845- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
264 yc in Bezug auf ry : Weyen ye ist es verboten, ב«, דב sich zu bQcken, um sich einen Dorn auszuziehen, verstreutes Geld aufzusammeln, aus einer vorbeiflieUenden (Quelle zu trinken; ebenso mit dem Munde das aus Steingeaichtem am Brunnen hervorfließende Wasser aufzusaugen, :ם*י שנראה בסנשק לד (ryl2a). Auch der איסור גומא כשוק (Chulin 41 a) beruht auf yc in Bezug auf vy. l.'nd dergleichen mehr. Alle diese wegen yc verbotenen Handlungen spielen sich mehr oder we&tgäi^coram publico ab. Dagegen ist bei folgenden Dingen die Öffentlichkeit mehr oder weniger ausgeschlossen. yc in der Rhe: Jehamoth 21 a werden die שדות aufgezählt. II. a. heißt es: ומותי אדם באשת המיו ובאשת חומו וכר־. Dazu :הוס־ ־ושלם* אשת הדו אסויה םש*ם ד־א־ת דן*. yc beim Rasen: Fischblut, das an und für sich מות־ ist, wenn man es im Gefäße angesamraelt hat, ist verboten wegen yc. Nur dann ist es erlaubt, wenn die Herkunft des Blutes vom Fische erkenntlich ist, בנון ש־ש בו קשקשים. Tropft Blut aus den Zähnen, die ein StUck Brot gebissen haben, so muss das Brot wegen yc vom Blute gesäubert werden (r* y^ 66, 9 f.). Ißt man .נש־ בדמי mit חלב םשקד*ם, so muß wegen yc die Herkunft der Milch von שקדים dadurch kenntlich gemacht werden, daß man שקדים-neben die Milch legt. (Das. 87, 4). Diese KinfUhrung der yc-Rücksicht in das Privatleben erklärt sich damit, «laß in Wirklichkeit die Grenzen zwischen Privatem und Oeffentlichem sich kaum fest bestimmen lassen. Besonders klar zeigt sich das bei der Khe. Wenn hier, wo doch die privateste Beziehung des individuellen Lebens der Beurtnilung untersteht, gleichwohl die Rücksicht auf yc die Ilala• chu wesentlich bestimmt, so erklärt sich dieses Hinübergreifen der öffentlichen Kontrolle in die persönlichste Sphäre des Rinzelneu nur aus dem Charakter der Rhe als einer öffentlichen Institution, die zu ihrer Weihe und Beglaubigung der Zeugenschaft zweier Gesellschaftsvertreter bedarf, da, es wird sogar in der Halacha die Meinung Vertreter, die Publizität dieser Rinrichtung sei groß genug, um die Küchsicht auf yc zu überwinden: קלא אית ליי. לסלתא (Sota 4:1 b», der Ruf, w ie, zwischen welchen Verwandlschaftsgraden »eine Ehe zustande kommt, dringt in die