Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 7 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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orthodoxen Gotteshäusern soii nur ein ,ltechtsboden* innerhalb der ueologeu Gemeinde geschaffen und die neologe Beitragsleistung für ihren Fnterhalt garantiert werden. Ihm ist der Verbleib der Orthodoxie im Scholle eines neologen Gemeinwesens ein bedeutsamer ,Faktor im Gemeindeleben.* Das Entgegenkommen der Neologie darf nicht ,unterschätzt“ werden. Die Münchener und Nürnberger ,r״c; ist ihm noch nicht radikal genug, um den Glauben an das Dasein gewisser ,Imponderabilien, die einigende Hände um die beiden verschiedenen religiösen llichtungen in München und Nürnberg geschaffen haben,“ zu verlieren. Dali das ,Haus des Lebens“, in welchem die sterblichen Ueberreste orthodoxer Väter, Grollväter und Urgrollväter ruhen, der Pietät neologer Machthaber überantwortet ist, empliudet er nicht als eine herzzerreibende Tatsache, es deduziert vielmehr der bayrische Fahnenträger des Ilirsch’schen Prinzips aus dieser Tatsache, dass das religiöse Leben des einzelnen (orthodoxen) Juden doch seine Wurzel in der (neologen) Gemeinde habe. Es darf darum ,mit iscstimmlheit darauf vertraut werden“, dail der bayrischen Orthodoxie die Aufrechterhaltuug der Einheit der neologen Kultusgemeinden so sehr am Herzen liegen wird, ,daß in der Tat nur eine schwere Heeinträchtigung der Gewissensfreiheit durch kulturkämpferische Majoritäten in der Zukunft die orthodoxen Minoritäten veranlassen konnte, von der Austrittswaffe Gebrauch zu machen — daLi also die bayrische Orthodoxie nur dann austreten wird, wenn sie’s bei der Neologie schon gar nicht mehr aushalten kann. Nach dom Münchner Prognostikon wird demnach der bayrische Austritt weniger den Charakter des freiwilligen, auf Grund tiefinnerlicher Ueberzeuguug erfolgenden Austreteus, als vielmehr den des gewaltsamen, einer unfreiwilligen Komik nicht entbehrenden Hinausgetretenwerdens haben. Die mit I nrecht als ,logisches Korrelat* zu den Ziffern 3 und 4 der M.-E. von 1M>3 bezeichnte Institution des orthodoxen Iteformgemeinderabbiners und des orthodoxen Gottesdienstes von Ke form gemeinde w egeu (denn ein solch abhängiges Verhältnis der Orthodoxie zur ,anderen lt?ligiousgesellschaft* entspricht dem Geiste und den Motiven dieser M.-E. nicht) ist nach. dem Münchner Priuzip religionsgesetzlich wohl zulässig, jedoch praktisch undurchführbar, weil der Staat