Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 7 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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‘J48 weitere erhebliche Zugestindnisse, vor allem auf dem Ge• Mete der Diapenaation der Kinder orthodoxer Familien vom gemeindlichen Religionaunterricht von neoioger Seite gemacht würden, um daa elni• gende Band derGeaamtgemeinde aufrecht zu erhalteri, ao haben andererseita auch die bayriachen Orthodoxen In allen Phasen der hinter una liegenden Kimpfe den Beflhigungsnachweia dafür erbracht, d a a a ihnen unbedenklich die Waffe der Trennungsmögllchkeit anvertraut werden darf, ohne dasa Gefahr besteht, daaa aeitens der Orthodoxie unvoraichtig oder gar frivol Gebrauch von dieaer Waffe gemacht wird Zu all den anderen Imponderabilien, die einigende Bande um die beiden verac hiedenen religiöaen Richtungen in München und Nürnberg geschaffen haben, kommt für München speziell noch ein weiteres Moment, auf das bereits bei Ausbruch des Konfliktes mehrfach In der jüdischen Presse hingewiesen wurde; es ist dies die Tatsache, dass sich gerade in den Reihen der traditionellen Richtung zahlreiche direkte Deszendenten jener Familien vorfinden, die vor ICO Jahren die jüdische Kultuagemelnde München be» gründet haben. Dieses historische Moment ist gewiss nicht gering zu veran schlagen. Das religiöse I, eben des einzelnen Juden hat doch seineWurzel in der Gemeinde und ganz besonders in derjenigen Gemeinde, in welcher der einzelne Bekenner des ludentums aufgewachsen ist, in deren .Haus des Lebens* die sterblichen Überreste seines Vaters, seines Grossvaters und seines Urgrossvaters zur ewigen Ruhe gebettet wurden. Denn nicht nur vom historischen Standpunkte aus betrachtet sondern noch mehr aus dem Gefühle der Pietit heraus erscheint die Begrifenfsstitte in erster Reihe, die anderen Gemeindeinstitutionen und Stiftungen in zweiter Linie gewissermasaen als religiöses ideelles Miteigentum jedes etaaclnen Gemeindegliedes■ Das auf dem Gebiete der isthetischen Kultur so oft neuerdings gebrauchte Wort der ״Bodenstindigkelt“ wird nirgends mehr begrilfen und gewürdigt, als im Kreise des religiösen ludentums, wenn es sich darum handelt, den Anteil zu bestimmen, den der Einzelne am Geaeindeteba■ nimmt. Und so darf mit Bestimmtheit darauf vertraut werden, dass das Zusammenarbeiten der Anhänger der beiden Richtungen auf so vielen jüdisch-sozialen und charitativen Gebieten so tiefe Wurzel geschlagen hat, dass in der Tat nur eine schwere Beeintrichtigung der Gewiss« ns Irciheit durch kulturklmpferische Majoritlten in der Zukunft die orthodoxen Mfnorftlten veranlassen könnte, von der Austrittswaffe Gebrauch zu machen “ (’n«f in Nr. 10; .,Auf den ersten Blick erscheint ja allerdings der Erlass einer neuen Minisierialentschliessung, die es den neologen Grossgemeinden von Oberauf- Sichtswegen zur Pflicht macht, einen ״orthodoxen Gemeinderabbi• n e r“ anzustellen, einen orthodoxen Gottes dienst vonGemeinde wegen cinzurl^htcn, und die gemeindlichen Ritualinstitutionen ״i n streng orthodoxem Sinne“ zu erhalten, nur als das logische Korrelat