Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 7 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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246 Münchener Verwaltungs-Ausschusses dem Rabbinats-Subslituten I*r. Finkeischerer erteilte Instruktion, die Abhaltung selbst einer orthodoxen Trauung durch Herrn Dr. Ehrentreu, als in seine Kompetenz eingreifend, nicht zu gestatten. Der Gewissenszwang, aus welchem die MUncliener Orthodoxie ihr Austrittsbegehren von Anbeginn lierleitete, besteht also nicht darin, dass Herr Dr. Khrentreu seit 1894 als Vertreter des ncologen Rabbiners für die Ritualangelegenheiten aufgestellt und ihm gleichzeitig die Verpflichtung kontraktlich auferlegt wurde, in Verhinderung des neologen Rabbiners bei Trauungen und Beerdigungen als dessen Stellvertreter zu fungieren, sondern darin besteht der Gewissenszwang, dass es, wie dies in der Eingabe des Ohel Jakob an die Gemeindeverwaltung vom 23. Mai 1907 ausdrücklich betont wird, Herrn Dr. Ehrentreu, nachdem er durch seinen Anstellungsvertrag von der Kultusgemeinde als fähig und geeignet erklärt worden war, als Rabbinatsvertreter zu fungieren, auf einmal verwehrt werden soll, eine Trauung in der orthodoxen Synagoge zu vollziehen, ,obwohl dig^Familie der Braut, wie jene des Bräutigams den grössten Wert darauf legen, dass in Stellvertretung des abwesenden Rabbiners Herr Dr. Ehrentreu hierbei amtiere.* ,Wir glauben beanspruchen zu dürfen*, heisst es in der Eingabe weiter, ,dass die Stellung des unserer Richtung ungehörenden Rabbinatsstellvertreters keine mindere sei, gegenüber jener der anderen Substituten. Wir beanspruchen dies, obwohl wir wissen, dass unserer Richtung nur eine Minorität der Gemeindemitglieder angehört.־ Wem der Friede und die Aufrechterh'%Ltung der Einheit der Kultusgemeinde am Herzen liegt, der wird in solchen Fragen niemals die Majoritäts- Verhältnisse entscheiden lassen . . . und würden es lebhaft bedauern, wenn durch eine abschlägige Verbescheidung unseres Gesuchs prinzipielle Fragen in der breiteren Öffentlichkeit aufgerührt und angeschnitten würden, deren derzeitiger Austrag unseres Erachtens nicht im Interesse des Friedens unserer Gemeiude liegt.* Weiter. 1 ui Jahre l'Uis kommt der Nürnberger Vertrag zustande. Fm .einer etwaigen Zersplitterung vorzubeugen*, traf ,unter der Mediijgung, dass auch eine Verständigung