Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 6 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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235 gegenüber umso dringender geboten, je radikaler der Abfall der Richtlinien im Vergleich zum Abfall des Karäertums ist! —*־ Wie aber nun, wenn eine Kichtliniengemeindo nebenbei auch für die Bedürfnisse ihrer orthodoxen Mitglieder sorgt!׳ Ist auch in diesem Falle der Austritt aus der Richtliniengemeinde unbedingte religiöse Pflicht? Das führt zur Frage des religiösen Dualismus, des religiösen Zwittersystems im jüdischen Gemeindeloben. *Wir werden noch Gelegenheit haben, alle Momente anzufübrcn, welche die religiöse Ungesetzlichkeit, den logischen Widersinn eines solchen Systems beweisen. Zunächst sei blos ein Moment —!las in diesem Zusammenhang wichtigste — erwähnt. * Wie kommt es, was ist der Grund, dali eint“ so wunderschöne Idee, wie die jüdische Zwittergemeinde, erst im neunzehnten Jahrhundert das Licht der Welt erblickte? War man zur Zeit der Karäer nicht so friedliebend wie heute? Warum kam das .Indentum nicht schon damals auf-die Idee, jüdische < icmciudcn zu schallen, in denen auf der einen Seite •las Prittzi!» der Thora mul auf der anderen Seite!las Prinzip der Thoraleugnung in gleich liebevoller Weise seine Pflege fand? Wir dürfen ja nicht vergessen, dali ein tierartiges Kompromiß, wie es hier in Frankfurt und auch anderswo, geschaffen wurde, damals zur Zeit der Karäer ebenso gut, ja vielleicht sogar noch besser hätte bewerkstelligt werden können, weil ja eben der Gegensatz zwischen׳ Karäertum und Rabbanisinus lange nicht so durchgreifend ist wie der Gegensatz zwischen Richtliniengemeinde und Religionsgesells'chaft! Wie kam es aber nun doch, «lall damals Niemand auf diesen so nahe liegenden Ausweg verfiel? Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort. Wenn־damals zurZeit tler Karäer die Idee der jüdischen Z« ittcrgenieindc nicht aufkam, wenn diese Idee erst unserer Zeit Vorbehalten blieb, so hat das folgenden Grund. Die Karäer hatten einen Vorzug, um welchen sie die Kirhtlinienmänner beneiden dürfen: sie haben sich selber und ihr System ernst genommen. Ks ist eine historische' Tatsache, dali die Trennung sowohl auf Seiten der Rabbaniten, als auch auf Seiten der Karäer mit gleicher Knergie betrieben wurde. Den Karnern ist es niemals im 'I'raume eingefallen, ihren — Kultusbeamten»zu verbieten,!las Karäertum, das sie theoretisch vertraten, auch in die Praxis umzuselzcn.