Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 6 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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223 3. Im Ran wird der Erklärung Raschis beigepflichtet, mit dem Hinzufügen, daß es sich in beiden Fällen sog&r urijw:*:c מנלה בשיה שלא כהלכה handelt. Wenn es Sich in beiden Fällen de facto um ein gleiches Vergeben handelt, dann sollte doch auch die Strafe oder Rüge eine gleichmäßige sein. Beide mit oder ohne נדשה. Laut Auffassung des Rambam, Aruch, R. Chananel ergeben sich folgende Schwierigkeiten: 1. Wenn die Geniara 'קלק אביו קלין איו rer ״ני רב*, mit Raschis Erklärung kongruent ist, wie• wäre es denkbar, daß Maimuni sich in Gegensatz zu einer נר״א רשי־־שת stellte? 2 Wenn der מבנה nur im Vortrag das Pronominalsuftix der dritten Person statt der zweiten gebraucht, hätte er eigentlich Sinne der Talmudstelle Schewuos 36a: **״•: יב :הנא לכי אט* ליי צי!" die eine solche Umwandlung nicht nur nicht verpönt, sondern unter Umständen sogar gestattet, gar keinen Fehler sich zu Schulden kommen lassen. Warum wird dem רכנה in unserer Mischna doch Schweigen geboten? Für die Lösung dieser Fragen, glauben wir folgende Hchaup• tungen aufstellen zu dürfen: ,. 1. Wenn im Ran für beide Fälle in unserer Mischna das Vergehen als רנלה־שניש בידיה שלא כהלכה deklariert wird, so ist dies keinesfalls im buchstäblichen Sinne zu nehmen. Wer dem Schriftworte falsche Anwendungen unterschiebt •רנלי שניש ש^א :הלכי" der steht im Verdachte des אשיקורשה und über den ist das Verdikt in einer anderen Mischna ausgesprochen: אין לו הלק לעי*ש דכא. In beiden Fällen unserer Mischna handelt es sich nicht um ein solch ״ schwerwiegendes Vergehen. Der 1רכנה im ersten und der ר״״־נש im > zweiten Falle wollen hients isoses verüben, wollen keineswegs die tradierte gesetzliche Bestimmung eliminieren. Sie begehen jedoch eine ungebührliche Tat, indem sie in das Schriftwort noch vin'e Erklärung bezw. Übersetzung hineintragen, die zu Mißverstandnissen oder gar Rechtsverdrehuugen führen könnten Darum genügt es, wenn sie znm Schweigen gebracht werden. 2. Indessen muß das Vergehen im zweiten Falle unserer Mischna doch als ein schwerwiegenderes betrachtet werden und deswegen kommt auch נזישה zur Anwendung. 3. Sowohl Raschi als Rambam konzedieren, daß .las Schriftwort selbst sich öfter der Umwandlung von Suthxen bedient.