Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 5 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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186 diese ״r mißbrauchten, also die8ell»0 Art, vor der דישיא; so eindringlich warnt. Ferner gehört hierher der Ausspruch des IL Kleasar (Midrasch Kehillim III) ד״.י-ד, .על לכרי r־r*c לא :״גי ״.T7״• cvr .יייא :־; דיד *:•ד לדר.״״ r-r *אדכיא :״גי עד לכרי כל כ? g‘,״C*t:. (lenerell sind diese Gedanken zusammengefaßt in einem Ausspruch ק:•״- sr ׳־:,:r -־ .:י ידי: :•״ Von der sittlichen Pflicht des Journalisten. Eine Vorlesung von Dr. jur. Isaac Breuer. Hat der Journalist eint* .sittlich«!,Hicht“? Di« Frage mag merkwürdig klingen, ist aber gleichwohl berechtigt. Die Altmodischen sind noch nicht aiisgestorben, die in dem Journalismus als solchem etwas Sittenwidriges erblicken, oder zum mindesten ein als traurige Notwendigkeit anerkanntes ('hei. Sie werden daher geneigt sein, die ohige Frage schlechthin zu verneinen. Denn es giebt kein Sit tengesetjT'fiTr jlas Sittenwidrige. Aber selbst wenn man die sittliche Berechtigung des Journalismus an sich zugieht, bleibt immer noch unsere Frage ollen. Fs kommt dai.ii eben darauf an, in wessen Dienst der Journalismus stellt. Der politische Journalismus zum Beispiel wird die oberste Herrschaft des Sittcngesetzes nicht minder ablehnen wie die Politik selber es tut Das aber heisst die .sittliche I’tlicht“ überhaupt verneinen Denn es ist nun einmal dem Sittengesetz zu eigen, dass ־es entweder־‘alfev oder nichts bedeutet. —- ohne/,weif• I Imitier j ü d i s c h e Journalist sittliche I’tiichteil. Sie ableiigneti, hlesse das Judentum erniedrigen. Allein der * jüdische .11וויr 11 >411 st wird gut daran tu!•, das Sittengesetz nicht allzu h.iutig im Munde zu führen. Das verbietet schon der (ieschtnack. I•as Sittengeseiz soll man in sich tragen, aber nicht auf •!•■11 Lippen. Dass der jüdische Journalist nichts tut, als was ihm die Sittenplliclit gebeut, sollte selbstverständlich sein. Wer es besonders hervorliebt, gerät in unangenehmen Verdacht. Namentlich sollte der jüdische Journalist, so er sich ge• nötigt sieht, lemandeu zu bekämpfen oder bekämpfen zu bissen, es tunlichst vermeiden, seine Le.«er darauf hinzuweisen, dass er