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Jüdische Monatshefte · 1914-01-01 · 4 (1914) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
1 (1914)
Issue
4 (1914)
Date
1914-01-01
Page
[Seite] (sequence 34)
Language
German
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158 mittlere Linie zwilchen den tatsäehliehen Verhältnissen und der so nacbdrucksvoll vertretenen Forderung zu ziehen sich bemüht. In vier Jahren wird es sich zeigen, ob der Kompromiß eine end* gültige Regelung anzubahnen geeignet war. Dieser Kampf hatte eine Episode, welche unser weitest• gehendes Interesse erfordert, das ist die Heranziehung der Orthodoxie in Palästina zu Helfern im Streit. Es׳ kann uns nicht zu• gemutet werden, darüber zu diskutieren, wie etwa die Erklärung der orthodoxen Kreise zustande kam; das sind Einzelheiten, welche 80 recht die דקדוק•;דית, die durch soziales Elend bedingte Lage illustrieren. Allein füglich trat bei der Entwicklung der Dinge eine Erscheinung zutage, welche eingehende Würdigung erfordert, das ist die Stellungnahme zum Schulwerk überhaupt. Ach es ist so namenlos leicht, den Schul-Oherem als eine mittelalterliche Reliquie zu belachen, ach, es ist so namenlos schwer, die in diesem Oberem niedergelegte Gedankenwelt unserer Zeit näher zu bringen; es ist dabei ganz eiuerlei, ob die derzeitigen Vertreter der Orthodoxie lediglich eine Fortsetzung dieser Gedankenreife darstellen, oder ob sie dieselbe an der Forderung des Tages messen. Ur• Sprung des Oberem ist die Auffassung der Erziehung und des Unterrichtes als der Pflicht, den Kindern ein vollgerütteltes •Maß von Thorakenntnis zu vermitteln und sie dabei vor jedem Konflikt mit den ererbten Anschauungen zu bewahren. Es ist ja kein Geheimnis; daß dies das A und ü der sogenannten Hildungsfrage ist. Unser kurzlebiges Gedächtnis hat anscheinend vergessen, daß die Stellungnahme der Orthodoxie in Palästina bei einem ganz bestimmten Anlaß in Erscheinung trat, damals nämlich, als eine Schule gegründet wurde, welche ganz offenkundig inbezug auf das religiöse Leben, auf die Prä|H>nderanz des Religiösen in der Schule nicht den Anforderungen der Orthodoxie entsprach. So bezeichnete denn der vor ca. 60 Jahren erlassene Oberem eine Warnung an dio Erzichungspflichtigen, ihre Kinder solchen Schulen anzuvertrauen. Diese Warnung mußte in den Formen erfolgen, welche das Religionsgesetz dafür au die Hand gibt Das mag unserem westeuropäischen Empfinden unangonehm sein, allein wir haben nicht im mindesten das Recht, die religionsgesetzliche Giltigkeit dieser Warnung zu bezweifeln. Das mag ferner große wirtschaftliche Schwierigkeiten in sich bergen, allein wenn die Eltern dieser Kinder 80 viel

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