Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 3 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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von dessen Fleisch für seinen Bedarf kaufen darf, wenn er sogleich Bezahlung leistet. I>as, meine ich לע*ד, wäre d״r Sinn jener eingangs angeführten Worte von Bah: es wäre schon ein (’hillul Haschen!: א' שקילנא בשיא סטב״זא *ני׳ wenn ich Fleisch vom Metztrer kaufte und nicht sogleich den!*reis dafür erlebte. Das bezieht sich alter nur auf solche Fälle, in denen seine Kntschcidung angerufeii*und ilie von ihm als ש־: beschieden wurden, was als selbstverständlich nicht weiter hervorgehoben zu werden brauchte. Hamit erklärt sich auch, warum er speziell beim Kinkuuf von Fleisch so vorsichtig sein mulite*. tiefen diese Auflassung erlauben wir uns folgende Kinwände zu erhetien: es aus inneren (Iriindeu überhaupt möglich ist, dentiedaukeu der Talmudstelle t'hulin •14b, kurzerhand auf die Stelle in .loiiui stia zu übertrugen, erscheint es von vornherein wenig glaubhaft. dal« Kaschi eine so nahe liegende l’arallele sich hatte entgehen lassen, weuti eben nicht triftige (iründe zur Abweisung dieser l’arallele raten würden, ln der Tat scheint uns die Auffassung des Herrn L)r. Khrentreu aus folgenden.<■runden nicht stichhaltig zu-sein. Wenn sich der Ausspruch von :־ nur auf solch»‘ Fälle!!»,zöge, ״m «lenen seine Knlseheidung angerufen und die von ihm als *נש besehieden wurden, was als selbstverständlich nicht weiter hervorgehoben zu •»erden brauchte“, wie li«‘lte sich damit der unmittelbar auf den Ausspruch Habs folgende Satz »les *אני vereinen: לא שגד אלא באת־א דלא תבע־ אנל באר״־א ־"תבע• ליד לן בד.! tVgl. ltaschi z. St.). Ware es ב*, wi»“ der Verfasser meint, in all den Fällen, die ihm vorsehwcben, bei seiner sofortigen Bezahlung durum zu tun gewesen, den Verdacht, zu vermeiden, als oh er für seine erleichternde Knlseheidung von »lern Metzger begünstigt würde, warum sollte dieser Verdacht 'באי,־־א דדבע Wegfällen y Der-Verdacht freilich, von -dem Basch i spricht,;נשא:• דאד־ לם—ע דרא איד־ שאד :דל, bei säunuger Zahlung für eim־n גזלן gehalten zu werden, fallt •נאת־א דתבע uaturgemali fort. Wer an solch«׳u l'lätzen, wo es üblich ist, dnB der Metzger nach der Fleisc' " ' in den Häusern der Käufer sein 1 iebl eiufordcrt, nicht sofort im Augenblick der Kntgegennalnno des Fleisches bezahlt, der wird <l»*shalb von seinem Metzger noch nicht für eineu גד*ן g»*halteu werden. Weib ja der Mutiger, D2$C