Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 3 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/4900572-5964853-5964876--0118-4900682- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
101 Gesetz (seihst das von Gott geoffen harte!) gilt keineswegs als subsidiär hinter dem biblischen Rechte. Durch diese klaren Worte des Maimonidcs ist die Jampelsche Konstruktion, die dem .Hundesbuche•') den Kodex Ainmurabi gütigst als Hülle_f1ir seine Hlßßc gibt, um ihm so den Vorwurf zu ersparen, .daß nur!tanz kultur• lose Heduinenhorden ihr gesamtes Straf-, Zivil- und Kherecht in zwei Dutzend Paragraphen zusammenfassen können,“ ad absurdum geführt. Ks ist nicht richtig, .daß das pentateurhisclic Gesetz alle urhebräischen Satzungen und Verordnungen, soweit es ^(je*eH>ci1~7־ nicht eTnscbränkt, erweitert oder durch l'rotestbestininiung annul- ־ liert - stillschweigend akzeptiert oder wenigstens widerspruchslos hat weiter gelten lassen.“ Wir werden auf diese prinzipielle Krage, z.11 deren lleant wortung Dr.dnmpel die jüdische Tradition mit keinem Worte herangezogen hat, an einer späteren Stelle eingehender zurück kommen müssen. Wenn w ir . uns nun den Angaben unserer Tradition über vorbiblische Gesetze und Gesetzeskennt nis /,uw erden, so dürfte es vielleicht geraten erscheinen, das, was uns Itihel, llalacha und Agadah bieten, zunächst klar auseinander zu hall•11׳ Zur .lampclsehen Zusammenstellung der Notizen aus der Thora hallen wir wenig Material hinzuzufügen. Hier hat er nur das (iehnt von ־•*C*) völlig übergangen. Das Verbot, das Glied eines lebenden Wesens zu genießen, gehört nicht nut zu den r; ’:דצ~. נ ", sondern es steht auch verhis expensis in der Thora י). Khcnso die Itestrafung des Mordes4), woselbst die l eberlieferting des ־u- '״ד, wie in der ganzen heil. Schrift, als Schwertestod interpretiert und von diesem einen Geset^die Strafe für die sechs anderen noachidischen GesetzosüberlretlTItSeii ableitet Aus der Hegrundung der Sintt^ut "1 könnte man vielleicht ein Verbot von r־״y ••‘ני entnehmen. Doch sind die dortigen Angaben in dieser Meziehung zu unbestimmt. D^s Opfer wird zwar vor dem 2"דצ ~rc nirgends geboten, doch beweist die rntersclieidiing Noahs") zwischen reinen >) Exod. 20 23 *) I 9,7. וי I 9.4. *) I 9,א *1 I 01 7 *). I 8,20