Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 1 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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— 22 — Ks gibt keine Pflicht der Gemeinde, die nicht ihre Wurzel hätte in einer Pflicht des Individuums. Die Aufgabe Her Gemeinde ist demnach eine doppelte, eine ökonomische/ durch gemeinsame Aufbringung des Finanzbedarfs die Belastung des Einzelnen zu mindern, eine moralische, durch Schärfung des Gegenseitigkeitsbewulltseins das religiöse!,eben zu fördern.* Die Zugehörigkeit zur Gemeinde äussert sich zunächst ein• mal in der Beisteuer, welche man ihr leistet. Hier gibt es nur ein Moment, welches die Kultussteucr von anderen Steuern unterscheidet. Ein Staatsbürger z. IkjnuJi seine,Staatssteuer leisten, auch wenn ein Teil ftlr ־solche Zwecke verausgabt wird, die seiner Anschauung nicht entsprechen. Für die Kultüssteuer hingegen besteht eine Kollision mit dem Keligionsgesetz, indem man religionsgesetzlich solche Zwecke nicht unterstützen darf, welche eine Verletzung einer religiösen Vorschrift involvioreh Dies ist und war von jeher ein Angelpunkt der Austrittsfrage. Ein zweiter Punkt ist die Erwägung, dali ganz abgesehen von jeder materiellen Beihilfe die Zugehörigkeit allein schon eine l’iiterstfitzung religionswidriger Zwecke bedeutet Ein dritter Punkt, welcher sehr ernstlich in Erwägung zu ziehen ist, schliellt sich an eine Aeulicrung von S. H. Hirsch an, welche die Frage ventiliert,. ob unter Zwangslage.'diese Ueber-. tretung gegeben ist1). Keligionsgesetzlieh bedeutet von hoher Warte aus der Austritt ausrder Gemeinde die Scheidung nach Konfessionen; in ihr beruht Ptlicht sowohl, wie Hecht zum Austritt. Es ist dabei zunächst irrelevant', wie das Staatskirchenrecht die Austrittsfrage auffalit. Der Austritt bekundet, dall!;ine Bekenntnisnahme nicht mehr vorhanden ist, Es erhebt sich deshalb die gewichtige Frage, ob nicht auch schon durch die gemeinsame Benennung ״.lüde“, eine der Heligion zuw iderlaiifende Tatsache geschallen ist. Als die Karäer sich los• sagten, als die Kaldianiten dies•׳ l.n.ssagung״ sanktionierten, da war darüber Klarheit geschütten, dali der gemeinsame Oberbegritf •lüde nur noch nationale Bedeutung habe Erst wenn der Austritt in diesen Spuren geht, hat er das vollendet, was der Wahr• heit entspricht . . ..י PK. ') Gc*. Sehr IV..S,