Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 1 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
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— 21 <lt's Sinnlichen, so wird ,er entsprechend seineiu-SttnHe« Strafe ”erleiden, aber er hat Anteil an der künftigen .«Stk und gehört zu den Sündern in Israel _ wenn aber in jemandem eines von »liesen-Dogmen erschüttert ist, dann hat er sich ausserhalb der Bekennt nisgemeinschaft begeben, ist ein (iottesleugner ...... Für ihn ist das Wort gesagt: Psalm 18!1,21 : Deine Hasser, Kwiger, hasse ich.“ B. Mit dem Begriff ,Jude* sind aber inm‘rkirchlich auch Hechte verbunden, durch welche ein Individium ein lebendiges (llied »lyr Jvtrchf^ -wird: —I ►icsr teils gemeindebildend. Sie umspannen die ganze Praxis des religiöseu Lebens: im einzelnen wären folgende zu nennen: / 1. dio tyualitikatiou zum Zeugen bei religiösen Akten (z. B Trau•'־' ungen und -Ehescheidungen); 2. die Fähigkeit, die für die Verrichtung vieler (Jebete notwendige Zehnzahl zu ergänzen (Minjun); :1. der Anspruch, als vollwertiges (ilied d»r Bekenntnisgemeinschaft dadurch anerkannt zu werden, dass Zuhörer auf jede von ihm gesprochene Benediction Amen erwidern; 4. die Fähigkeit, vicarierend für andere und im Aufträge anderer, religiöse Ptiichten zu erfüllen (z. B als Vorbeter oder bei »ler Ausübung der Funktion <l»‘s SChofarblasens am Neujahrsfeste); f». .las Hecht, zur Thora gerufen zu werden (aktive Teilnahme am (lottesdienste); b. der Anspruch auf religiöse (rituelle) Vertrauenswürdigkeit (2. 'B. als Funktionär d<־r Schechitah, als Babbiner, als Anfertiger von Bitualien); 7. <l»>r. Anspruch auf die durch die religiösen Vorschriften normierten Wohltaten .nach dem Tode, einschliesslich Be»‘rd1gung auf einem jüdisch-konfessionellen Frieilhofe; M. die Fähigkeit, zur Verwaltung von T7cmein»l»“angelegenheiten berufen zu wcnlen:!t. »ler Anspruch auf l'nterstützuiig in Erfüllung »ler religiösen!,!lichten. - - -V | Kill Ausilruck .der 1 Jewährung »les unter!•. genannten tiemeinschaftsrechts ist die (iemeiude die •einzige Tlrganisatioin-form der B»־kenntnisgemeinschaft.