Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 20.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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157 selbe in seinen Ausdrucken sehr scharf ist. so hat sich eine Partei nicht zu beklage^, die in anathematisirender und boshafter Polemik gegen unsere gelehrtesten Männer alle Grenzen überschreitet; leider daß dieser Ton. der sich in der jüdischen Tagespresie eingeschlichen . nur noch von der kleinen bayrischen ultramontanen Presie erreicht wird. Vielleicht wird es zu einem der schönsten Erfolge des Genleindebundcs gehören, auch nach dieser Richtung hin versöhnenden, wenigstens mildernden Einfluß zu üben; denn, wenn ehrlich von rechts und links ein gcmeinsanier Boden nützlicher Wirksamkeit gesucht und gefunden sein wird, wie cS doch im Gemeindebund niöglich, wird hoffentlich jene Ausschreitung schwinden, die alles Zusammenwirken abschneidet. Und Sie, Herr Toctor, werden gewiß sich auf Ihren schönen Satz besinnen, daß in allgemeinen humanitären Fragen jede Parteirichtung schwinden niüffe und werden auch die Consequenzen davon zu ziehen wiffen, so wie ich es in pflichtbewußter, dcni Gemeindcbunde schuldiger Selbstverleugnung verschiedenseitiger Extravaganz gegenüber thun muß. Leipzig, 11. Decbr. 1871. Hochachtungsvoll Moritz Kohnrr. CorresxondcnZtn Iritungsnarjmrjjfeir Die Stadtverordneten - Versammlung zu Berlin hatte vor einiger Zeit aus ihrer Mitte eine Deputation ernannt, um über das Princip der confessionslofen Schule vorzuberathcn. Diese hat nunmehr nach langer eingehender Berathung sich zu folgender einmüthigcn Beschlußfassung geeinigt und solche der Gemeindebehörde empfohlen: Für den Lebrplan in den Gemeindcschulen den Grundsatz auszustellen, daß der Unterricht frei von jedem confessionellen Standpunkte crtheilt werde, womit selbstverständlich bei Anstellung der Lehrer die Rücksicht auf das ReligionSbekenntniß aufhört. Der Religionsunterricht selbst wäre den Lehrern der verschiedenen Confessioncn in besonder» Abtheilungen zu übertragen." Die Deputation empfiehlt weiter, den Magistrat zu ersuchen, die erforderlichen Schritte zur Ausführung dieses Beschlusses ungesäumt bei den Vorgesetzten Behörden zu thun. Berlin. Dem preußischen Landtag liegt ein Antrag bezüglich der gesetzlichen Regelung der Verhältnisse der Judmgemeinden vor. Fraulfntt a. M. E« ist zwar überflüssig, für die Unwissenheit eines Menschen, der in diesem Jahre zu einer zweitausendjährigen Chanukkah-Feier aufgefordert, noch Beweise zu führen und e« verlohnt sich auch nicht, nur ein Wort darüber zu verlieren. Da ' aber derselbe in der letzten Nummer seines „Israelit" die Stelle Abodah sora 9 a als von dem unwissenden A Korrespondenten nicht verstanden hinstcllt, ohne diese Behauptung zu begründen oder auch nur irgend etwas zur Aufhellung der betreffenden Stelle beizubringen, so nehmen wir gerne an, daß der Redacteur des „Israelit" eine ihm von Engeln mitgetheilte geheime Erklärung derselben besitzt, da man mit schwachen Menschen nur herauslesen kann, daß die Hasmonaeerherrschaft 206 Jahre 'vor Zerstörung des Tcnipels begonnen, also auch nach dieser Angabe, die mit anderen auSzugleichcn hier nicht der Ort, seit der ersten Chanukkah-Feier inehr als 2000 Jahre verstrichen sind. Aber Herr Tr. Lehmann ist so zart, der Mutter des CorreSpondenten nicht nahe zu treten und das talmudische Argument Min rr:a yar '»i rrSiD das in dem berüchtigten Hirschsschen Jcschurun vor einigen Jahren einem berühmten jüdischen Gelehrten ins Gesicht geschleudert wurde, blos anzudeulen; dafür wollen auch^wir ihm den Gnadendienst erweisen und ihn aus der Schlinge ziehen. Der geehrte Hr. Redacleur des .Lsraelit" stützt sich gewiß auf die im Luach enthaltene „allgemeineChronik." Nicht aus dem Talmud, weder aus den heiligen noch aus den profanen Schriften holen die Kämpen der Orthodoxie ihre Waffen; nein, der Luach ist ihr Gesetzbuch, treu der Parole ihres Meisters und Führers: „Des Juden Katechismus ist sein Kalender." (Hirsch, Jeschurun, 1. Jahrg.) Heidelberg, 5. Dez Der Privatdocent an hiesiger Universität, Dr. Felix Hecht hat den Ruf alt Director der Rheinischen Hypothekenbank zu Mannheim erhalten und angenommen. Herr Hecht ist der Sohn eines armen israelitischen Handelsnianncs vom Lande in der Gegend von Frankfurt a,M. Seine hervorragende Talente erwirkten ihm frühe schon thcilnehmende Freunde, welche ihn auf Schulen und auf der Universität unterhielten, wo er sich dem Studium der Rechtswissenschaft in allen ihren Theilen, besonders auch des Handelsrechts widmete. Zur möglichsten Vervollkomninung im letzteren Fache dienten ihm Reisen und ein Aufenthalt in Amerika. Hier in Hidelberg hielt er seit 1869 u. A. über Handelsrecht mit Einschluß des Wechsels-, See« und Verficherungsrcchts Vorlesungen und wurde al» anerkannte Autorität für schwierige kaufmännische Vorkommnisse von vielen Seiten um Rath angegangen. Stuttgart. Die Königlich israel. Ober-Kirchen- Behörde hat an die Rabbinate des Landes folgende