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Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 19. · p. Seite 150

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 19.
Date
1871-01-01
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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150 -1 in unsere Hände legt, und demzufolge für die Handhabung desselben nunmehr wir selbst verantwortlich sind. { Wir wollen unsere Kinder zu gebildeten Bürgern unsere« Vaterlandes erziehen, und es ist nicht möglich, daß der uralte Glaube des JudenthumS, dessen Geschichte die Geschichte der^Freiheit und des Fortschrittes ist, einer so heiligen Bürgerpflicht widerstreben sollte. Leviratsehe und Chaliza. Mit ricktigem Takte hat die Synode erklärt, daß j die Vorschrift der Thora wegen Chaliza ihre Bedeutung verloren hat, die Unterlassung derselben , daher fein Ehehindcrniß ist. Nicht minder wichtig ist die Begründung, weil nämlich die Verhältnisse nickt mehr bestehen, welche die Leviratsehe und die Chaliza veranlaßt haben, und der der Vorschrift zu Grunde liegende Gedanke unsrem religiösen und socialen Bewußtsein eutsckwundcn ist. Der Grund des Leviratsgebotes war ^bekanntlich der, daß die kinderlose Wittwc, welche kein Erbrecht an das Grundstück des Gatten hatte, von dem Besitze des Grundstückes nickt vertrieben werde; darum soll der Erbe des Verstorbenen, sein Bruder, sie ehelickcn, damit sie im Besitze des Erbgutes bleibe, beziehungsweise das von ihr mit dem Levir erzeugte Kind in das Erbe eiutretcn. Es soll die Frau bcS Verstorbenen nicht nach Außen hin, einem ftemdcn Manne, werden. Ihr Schwager soll sie ehelichen, und der Erstgeborene, den sie gebären wird, soll auf den Atomen, d. b. nach Jebamoth 24, a auf das Erbgut seines verstorbenen Bruders kommen." (5. v. M. 25, 5. 6). Diese Verhältnisse, woraus die Leviratsehe gegründet ist, bestehen heute nicht mehr,, und bestanden schon zur Zeit des Taliüud nicht mehr. Die Belästigung der Leviratsehe wurde damals schon schwer empfunden. Daher die Anordnung *), man solle der Wittwe und dem Levir von der Leviratsehe abrathen; >3 Jebamoth 44, a. man solle ihnen zureden, das bibische Gebot nicht zu vollziehen, sondern der Schwager solle die auf Verletzung des Gebotes gesetzte Strafe der Beschimpfung dilrch die Chaliza sich gefallen lassen. Folgerichtig kam man dazu, die Chaliza, welche nebensächliche Bedeutung hatte, zur Hauptsache zur erklären. Die Leviratsehe war grundsätzlich aufgehoben. Es ist nur eine einfache Folgerichtigkeit, wenn man nicht nur die Leviratsehe, sondern ebenso die Chaliza aus demselben Grunde für nicht verbindlich erklärt, weil beide eben durch die geänderten Verhältnisse ihre' Bedeutung verloren haben. In gleicher Weise begründet der Talmud die Außerkraftsetzung des Gebotes des Schuldenerlasses im Erlaßjahrc durch den Prusbcl. Hillcl, sagt der Talmud, konnte dieses biblische Gebot dcßhalb außer Krnft setzen, weil sckon längst ric Verhältnisse nicht mehr bestanden, für welche das Gebot gegeben war. Sobald die Israeliten nicht mehr auschließlich in Palästina lebten, hatte das Gebot des Schulden« 1 erlöstes seine verbindliche Kraft verloren >). Die Synode folgte daher nur dem rcformatorischen Beispiele HiUels, indem sic die Chaliza für unverbindlich erklärte. Herr Dr. Grüncbaum 2) hatte auf der Synode beantragt, die Leviratsehe als rmy "HCN zu erklären, und führt dieses auch in Nr. 3 3 und 14 d. Bl. aus. Ich bin im Falle, meinem geehrten Herrn Collegen nicht beistimmen zu können, und glaube, daß die Synode mit Recht auf dessen Antrag nicht eingegangen. Die Leviratsehe ist ja thatsächlich außer Gebrauch; cs handelt sich nur um die Chaliza, den Ersatz der vollständig außer Brauch gekommenen Leviratsehe. Abba Saul sagt auch nicht, daß eine nicht um des Gewissens halben eingcgangcncLcvirathSj ehe ein rmy HDN fei, sondern wer eine solche aus | äußeren Motiven eingehe, JMiE 'ÖiO streife gleich- | fam an rrpy tick- Daher gibt Abba Saul kein! positives Verbot der Leviratsehe, die aus äußeren > Beweggründen cingegangen werden soll, sondern er! *3 irSj? N'-L" S-K* Kittin 36. *") Wenn wir nicht irren, war das nicht Herr Tr. Grüne- > bäum, sondern Herr Dr. Bogelstein. Redaction.)

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