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Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 17. · p. Seite 133

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 17.
Date
1871-01-01
Page
Seite 133 (sequence 5)
Language
German
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133 Eigenthümer und „Gelehrte" des Blattes find Judm. Glaubt man dabezügliche Verbot als unhaltbar Nachweisen zu können, so ist daS Blatt nicht dafür geeignet und Spott auf religiösem Gebiete nie am Platze. „Von dir selbst gehen deine Verwüster aus, Israel!" Leipzig. Ein jüdischer Referendar des hiesigen Bezirksgerichts (Wachtel?) ist beim Ministerium um Aufhebung der Beschränkung jüdischer Richter, Christen zu beeiden, eingekommcn, da eine solche für christliche Richter, Judm gegenüber, nicht besteht und nach dem Reichsgesetz vom 3. Juli 1869, welches alle confcssionellm Ungleichheiten beseitigt, nicht zulässig sei. Das Ministerium hat den Antrag abgelchnt. Die Sache wird vor den Reichstag kommen. Ettelbrück. Die ncukatholischc Bewegung reist den Zelotismus. Der hiesige Pfarrer verbietet von der Kanzel herab unter Androhung der sttengsten Kirchenzucht, von Juden zu kaufen, im Dienste der Juden zu arbeiten, einen jüdischm Arzt zu consultiren, bei einem Juden zu Gast zu sein u. s. w. Frankfurt, 25. Rov. Die hiesige Stadt ist um einen Wohlthätigkcitsver.ein reicher geworden, indem sich ein Verein von Israeliten gegründet, der sich die Aufgabe setzte, arme israelitische Schulkinder zu kleiden. Dem Verein sind in hm ersten Tagen seines Bestehens schon namhafte Geldmittel, über 600 fl., zugegangcn. Aus Baiern. Ein großer Erfolg der deutschen Reichseinheit für die Judm Preußens und Rorddeutschlands, von welchem diese sich wohl nicht träumen lassen! Im Reichstag sind Verhandlungen über die Befreiung der Geistlichen vom Kriegsdienste im Gange. Es kann nicht sehlerr, daß hierbei die bayerischen Gesetze in dieser Beziehung zur Sprache kommen, nach welchen bekanntlich auch-Rabbiner und Rabbinatscandidatcn dieselben Rechte genießen, wie die betreffmdm Kategorim anderer Confessionm. Wird sich „das Reich" der Berücksichtigung dieser Gleichberechtigung mtziehm können? Man erinnere sich der Stellung, die die Rabbiner in Preußm einnehmm, wo für die Judm allein die Civilehe existirt; während überall in Bayem dem jüdischm Geistlichen in amtlichm Dingm das volle „geistliche" Recht zugesprochm ist. Zugleich erinnem wir uns der Kämpfe, die dieses Gesetz erst vor einigen Jahren in Bayem hcrvorricf, wo oie Fortschrittsmänner es durchsetzten, daß nur denjenigen Rabbinatscandidatm die Vergünstigung wird, die förmliche Gymnasialstudien machm, während Würzburger, vormals übermächtige Hyperorthodoxm, vergeblich Himmel und Erde in Bewegung setzten, um auch den unstudirtm Rabbinatscandidaten, vulgo Würzburger Jcschibobachurim die Berechtigung zuzucrkennen. Wien. Unsere Gemeinde ist von Aufregung beherrscht; cs gilt der Vorbereitung für die Ergänzungswahlen des Vorstandes. Die Parteim sind auch hier gespalten, hier Orthodoxen, dort Reformer. Dian kämpft für die Durchführung der im Vorstande auf Gmnd der Synodalbeschlüsse votirteü Reformen. Ramm sind für auswärts gleichgültig. Ich rede daher nur von den Principien der Redner. Da heißt cs: Religion ist Angelegenheit des Gemüths, also Rilhe, keine Aufregung. Ist ein solcher Friedm gleichbedeutend mit Grabesruhe, Still- ' stand? Ein anderer spricht dem Vorstande die Berechtigung zu principicllcn Reformen ab. Ein Dritter staqt: Wer hat sic denn? DcrVvrstandsbeschluß basirte doch auf die Synode/ wo Theologen, Gelehrte und Frormne saßen. Ein Vierter wieder behauptete: Rein, keine Theologen. Das ist der Segen des Judenthums, daß wir keine Hierarchie haben. Wir kennen den Unterschied zwischen Theologen und Laien nicht; wir haben keinen Papst mit einem entscheidenden non POSSUMUS. Eine solche Aufregung gefällt uns. Trotz der Unklarheit werden

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