Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 14. · p. Seite 108

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 14.
Date
1871-01-01
Page
Seite 108 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/4896751-5428704-5428758-5433889--3728-4899933
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

ihre völlige Widerlegung, alle Widersprüche Sott ihre Lösung finden. (Fortsetzung folgtl Are Keremouie U* Kch»h«mszit-ms, SYaN-a- (Schluß) Datz die Chalizah biblisch kein selbstständiges Gesetz für fich sei, sondern nur gescheheu soll, wenn die Ärirathsehe selbst nicht vollzogen wird, und zwar nicht »egen eines in der Macht des Levir nicht liegenden unüberwindlichen Hindernisses, sondern in Folge seiner willkürlichen Weigerung, kann keinem Zweitel unterliegen. Es ist dies, wie bereits bemerkt, klar und bestimmt im Bibelwort ausgesprochen. Es lässt fich auch nicht annedmen, datz der Gesetzgeber von seinem Gesetze über Blutschande um einer leeren Zeremonie willen abgegangen sei. Aber selbst der Tbalmud erkennt dies an. Wir «ollen hier auf jene talmudische Stellen, in welchen »i^erholt der Grundsatz aussprochen ist: o»2'd nbip.i dv mrw? mp . v'2'> mp ijw bvi ns’Srrt mp «Ieb. 20, a. und Parall.) Die Chaliza find« nur statt, wp die Levirathsehe, vollzogen werden könnte, ein Grundsatz, deffen Beschränkung aut die wegen Blutschande verbotenen Ehen, wenn z. B. die Wittwc die Schwester u. s. w. der Frau des Levir ist, der um so willkürlicher erscheint, als ihn der Talmud selbst mit dem Bibel- «ott: datz er die Frau nicht heirachen wolle, nicht aber daran gehindert sei, begründet (), wir wollen auf diese thalmudische Stellen nicht weiter eingehen, da fie bereits von Gutmann ausführlich eröttert find. Dagegen müfien wir bei andern talumdischen Aussprüchen^ obgleich fie Gutmann zum Theil auch anfühtt, um so mehr verweilen, als wir in ihnen für unsere Anficht: daß wir in unserer Zeit die Leviratsehe nach dem mosaischen Gesetz für eine Blutschande halten, und daber auch die Chalizah verwerfen müssen, eine Stütze finden.' Wir haben schon darauf hingewiesen, welche ungeheuere Concesfion au bestehende Gesetze über Blutschande die Levirathsehe war, und datz nur die zwingendsten Gründe dazu bestimmen konntendatz also nothwendig in unserer 1) Sipbrt schnüren auch die Kalle, wo ein einfaches Bndot im Wege steht »,«n, anzunehmen: ll'pl27I .12 7!2r« '02' .12* Sie haben aber offenbar '22' statt in unken» Irrte gelesen. Auch die LXX; überseht. otix 6 tov dtigo; rrov Zeit, wo diese Gründe weggefallen find, die Ehe selbst »ach dem früher» Gesetz als Blutschande angesehen werde» müsste. Dass die Gründe, welche die Levirathsehe hervorriefcn, weggefallen find, mutz schon von den alten Gesetzeslehrern anerkannt worden sei«. Denn wäre dieses nrcht der Fall, so mutzte die Ehe, bei einem unverheirathete« Manne wenigstens, welche doch staatlich mit Dispens ftattfiuden darf, wirklich vollzöge», fie dürfte mindestens nicht so in den Hindergrund geschoben «erden, datz man nach Einige» selbst Zwa»g anwenden oder den Mann mtt Geld gewinnen soll, datz er von der Ehe abftehe.2) Nach Anderen war letzteres schon der Fall, wenn nur auf ernen Dispens von der Behörde gewattet werden mutzte, wie da. wo die Bi- Srnic nur mit obrigkeitlicher DispenS stattfinde« durste. *) ürde man die Levirathsehe noch als mosaisch betrachtet haben, so hätte man ficher ein mosaisches Gesetz nicht »ege» eines, vielleicht kurze«, Aufschubs aufgeschobe«. Doch betrachten wir die beregten Talmudftrüen. Ieb. 30, &. stellt -iabh Jehuda im Name« Nabh's de« Grundsatz auf, der auch zum Gesetze erhoben »tato: Datz eine Levirathsehe, «elche nach dem Tode des Binders nicht sofott vollzogen werden kann, eine Blutschande wäre, wenn fie später, nachdem das Hindernitz «eggefallen ist, vollzogen würde. Der Talmud beschrankt zwar auch, diesen Grundsatz auf ein Hindernitz, datz in de» Gesetzen üdcr Blutschande seinen Grund Hab«, allein derselbe wird vonRaba, einem der bedeutendsten Talmndiften, auch auf andere Fälle ausgedehnt. die an sich nchts mit der Blutschande zu thun habe«.*) Doch entscheidender ist noch die Boraitha Ieb. 39, b., wo der berühmte alle Lchrer Abba Saul sagt: „Wer die Levirathsehe eingeht «egen der Schönheit der Schwägerin, odcrdamit er ihrGatteheitze») (aus Ehrgeiz?), oder aus irg eud we l cheran dern Ursache (d. h nicht einzig nud allem, um das Gesetz zu vollziehen», dessen Ehe ist einer Blutschande gleich zu achten und mir scheint, datz das aus solcher Ehe erzeugte -ind ein Bastard sei." und als Grund dieser Entscheidung wird angegeben , datz eben überall, wo nicht strenge b lo tz zum Zwecke der Vollziehung des Gesetzes die Levirathsehe geschlossen wird, das alte Gesetz über Blutschande in seiner «rast bleibe. Datz diesem Ausspruche zugcftimmt wird, ist durch die spätere, als Lebensregel ausgestellte Warnung vor der Levirathsehe (Ieb. 109, ».) und durch den ganzen «Seift der späteren Gesetze e.wiesen *) 2) f. R ma zu Qtn Haeser C. 165, I. , 3) vf. Darcke Mosch« zu Tur l. l. > 4) Ieb. 111. b. F. Raschi z. St. 5) s. Tos. sig. r»r>*> ott' 6) Wir h«rbea deßhalb di« sonst so hochwichtig«» Autors, täten, welch« die Leviratbseh« der Chalizah »orziehen, als» diese

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.