Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 11.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 78 (sequence 6)
- Language
- German
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I - 78 - Verfügung des Ministers des Innern jetzt sämmtlich im Zuchthause zu Spandau detiu>rt und sind vor Kurzem aus den verschiedenen Strafanstalten dahin übcrgeführt worden. Es ist ein besonderer Rabbiner in der Person des Dr. Krüger von hier dort angcstellt. Derselbe begibt sich alle Freitag Abend und alle Festtage nach Spandau und predigt in einem dazu besonders eingerichteten Raume den jüdischen Gefangenen. Mau sicht auch hieraus, daß die preußische Slaatsregierung von dem System, das Iudenthum gänzsich zu iznoriren, abgekommen* ist nnd der Gleichberechtigung auch des Cnltus allmälig näher tritt. Altona, 13. September. Heule fand in der Synagoge der hiesigen portugiesisch - israelitischen Gemeinde die Läculancier der Gründung derselben durch einen feierlichen Akt statt, welcher um £>'/, Uhr eröffnet wurde. Obgleich die Gemeinde selbst nur aus wenigen Faniilien besteht, hatten sich doch deren Glaubens- und Stammesbrüder von der hochdeutsch - israelitischen Gemeinde. der Oberrabbiner Ettlingcr an der Spitze, sowie die Reitglieder der portugiesisch-israelitischen Gemeinde in Hamburg cingefunden, so daß das mit Blumen und Guirlanden decorirtc Gotteshaus bis ai'f den letzten Platz besetzt war. Auch das Frauen-Empor war stark besucht. Der greise Vorsänger der Gemeinde, Herr Moses Pi'za, hielt die Festrede. Dem Oberrabbincr Jacob Ettlinger wurde die Ehre zu Thcil, bei der Herausnahme der kostbar geschuiückte» Gesctzesrollen die Tdüren des Allerheiligsten zu öffnen. Einen ganz besonderen Eindruck machten die von dem Chor der israelittschcn Tempel-Gemeinde in Hamburg unter Leitung des Hrn. Eschwegc vorgetragenen Ehorgcsänge, zum Theil uralte, der porttlgiesischcn Gemeinde eigene Weilen, reich an wunderschönen Melodien. Hieraus folgte das Scelengedächtniß für die Gründer und Gründerinnen der Synagoge, welche am 6. Sept. 1771 cingeweiht wurde, und ein Chorgesang bildete den Schluß der gerade durch ihre Einfachheit w erhebenden Feier. <Rcf ) Wien. Die hiesige Presse schreibt: Wicjwir unseren Lesern bereits mitgctheilt, sindet demnächst in Ischl die Vermähluuz des Herrn Ritter von Springer jun. mit Fräulein v. Königs wart er aus Paris statt. Herr v. Springer, der Vater, glücklich darüber, Herrn v. Springer, den Sohn, in den heiligen Ehestand treten zu sehen, trifft nun alle Anstalten, die Trauung!in solenncst-jüdischer Weise in Scene zu setzen. Was kann es in Israel Solenneres geben, als wenn der alte Sulzer dem Ehepaare den Segen ertheilt? Das erkannte auch Herr v. Springer und lud den Obercanlor ein, den Trauungsact zu vollziehen. Sulzer sagte zu: da er schon dem Vater die Hymenäen gelungen, sollte auch der Sohn nicht verkürzt werde». Die Bereitwilligkeit Sulzers, in dieser Jahreszeit die für ihn immerhin beschwerliche Reise nach Ischl anzutteten, sollte Würdigung und Belohnung finden. Zu dem oft im freundlichen Verkehre ausgesprochenen Herzenswünschen des greisen Sängers gehört der Wunsch, in seinen alten Tagen ein noch so kleines Heim m der Umgebung Wiens zu besitzen. Dieser Wunsch gebt nun anläßlich der Ischler Trauung.in Erfüllung. Herr Springer hat dem gefeictteii Obercanlor brieflich eröffnet, daß es ihm (Sulzer) frei siche, nach Belieben eine Villa in der Umgebung Wiens zu kaufen, er (Springer) werde den Kaufschilling erlegen. Die Summe, die als Marimalpreis für den eventuellen Kauf ansgesetzt in — man sagt 15.000 ft. —, reicht immerhin aus, uu> für die „Sulzer-Ruhc" ein anständiges Plätzchen zu erwerben. Die viele» Verehrer Sntzcr's werden diese Nachricht gewiß mit Befriedigung annehmen, und die vielen Verehrer der Millionen Springers sollen sich daran ein Beispiel nehmen mid es ihm nachmaäie»." Paris, 10 Oct. Das „Journal -orficicir veröffentlicht heute noch einen Bericht des verstorbenen Ministers Lambrecht an den Präsidenten der Republik. nnd im Anschlüsse ein vom 7. October datirtes Dckret des Herrn Thiers, welches noch von Herrn Lambrecht gcgcngezeichnet ist. Der Bericht lautet: Herr Präsident! Die Nationalversammlung ist auseinandcrgegangen, ohne über den ihr vorgelcgten Gc- ' setzentwun zur Aufhebung des Dekrets vom 24. October '87«', welches den eingeborenen Israeliten von Algerien die Rechte französischer Bürger verliehcir hatte, zu erkennen. Dieses Dekret bleibt aljd provisoricht in Rechtskraft und muß auch für die Wahlen seine Geltung behalten, welche nächstens für die General- und Mnnicipal-Räthe der Colonic stattsinden sollen. Es ist aber von Wichtigkeit, den Schwierigkeiten vorzubeugc», die sich bisher ans diesem Anlaß ergeben hatten, und demnach von Jenen, welche auf die Ausübung der Wählerrechte Anspruch machen, zuvor der Nachweis des Jndigenats nach den Grundsätzen des französischen bürgerlichen Rechts^zu verlangen. Wenn das Jndigenat sich nach unserer^G^etzgebung mit dem Blute vererbt, so wird cs in seinem Ursprung doch nur durch Gebutt auf französischem Bvdcn erworben: cs scheint also, daß die Israeliten, welche auf einen Platz in den Wählerlisten Anspruch machen, beroeiscn müssen, daß sie entweder vor der Eroberung in Algerien geboren, oder daß sie seit der Eroberung der Eltern geboren sind, welche in dem Augenblick, da die militärische Occupatton den Boden Afnka'S zu franzöfischenr Landesgebiete gemacht hat, iw Algerien ansässig waren. Es scheint hinreichend, für diesen Nachweis eine Frist von zwanzig Tagen vom Tage der Promulgation des betreffenden Decrets ad zw