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Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 11. · p. Seite 77

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 11.
Date
1871-01-01
Page
Seite 77 (sequence 5)
Language
German
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Aie ßeremonie des Schuhausziehens, Khatiza. Die mehr als scharfen Bemerkungen des Herrn Löwy aus Gr. Kanizfa in fllr. 39 der „Ung.-jüdlfchen Wochenschrift" über die Augsburger Synode riefen den Gedanken, daß die Beschlüsse dieser Synode in denr „Synodalblatt" dem Verständnis des Volkes durch ausführlichere Beleuchtung und Begründung näher gebracht werden sollten, aufs Neue in mir wach. Ich hielt dies gleich Anfangs aus vielen Gründen für nökhig. Einmal wird cs jedenfalls nech längere Zeit dauern, bis die Protokolle erscheinen können, und bis dahin dürften so viele Vorurtheile, falsche Auffassungen und selbst absichtlich lügenhafte Darstellungen colportirt werden, daß eilte Rcmedur und resp. die Herstellung des zu jede»» gedeihlichen Wirken doch einmal nöthigen Vertrauens1) schwer halten dürfte; sodann iverdcit jene nur in die Hände Weniger gelangen und von noch Wenigeren gelesen werden; endlich werden sie, als das Resultat mündlicher Discnssioncn und crtemporirter Vorträge, auf vollständige-wissenschaftliche Gründlichkeit keinen Ampruch machen können und daher eine befriedigende Begründung nicht immer gewähren. Dazu kommt, daß die thalmudischen Stellen, ivelche hier oft von dem entscheidendsten Einstusse sind, der Statur der Sache nach nur mangelhaft wiedergegeben werden dürften. Ich gestehe, daß es gerade diese Rücksichten und der oben ausgesprochene Gedanke war. welche mich das Erscheinen eines Smiodalblattes mit besonderer Freude begrüßen ließen. Ich komme nun aus die Eingangs berührten Bemcrknnge» des Herrn Löwn. und nan'.cntlich auf die Ebaliza zurück. Herr L. tagt u. A.: „Die Synode hätte mehr Pietät für die rein mosaische Institution der Ehaliza tragen können." Dagegen muß nun aber gleich von vornen herein bemerkt werden, wie cs ja auch der bereits veröffentlichte dcsfallsige Beschluß betont, daß es sich bei der Ehaliza in unserer Zeit gar nicht mcbr um eine „rein mo- 1) Ich mein,: das wissenschaftliche Vcrrrauen, ras Vertraue» zu dem Ernste und der wissenschastlichin B'sahigung besonders der an der Synode tbcilnehmenken Theologen, nicht das durch Schmeicheln der Volksrorurtheile erschlichene Vertrauen. Das war es ja gerade, was mich der Auffassung meiner Ansicht in Bezug aus das Fahren am Sabbat in der A. Zeit. d. Judentbums entgegentreten lieg, und ich begreife daher nicht, wie mein wackerer College, Hr. Dr. Wiener, 'hier ein Mißverständniß befürchten kann. Nicht die Rücksicht aus die Meinung des Bottes, das sagte ich ja ausdrücklich, sondern aus die hohe Bedeutung gerade des. Sabbats für da« ganze Judenthum, also umgekehrt, damit dieser nicht in den Augen des Volke« gering geachtet werde, war mir bei meinem Votum, wie bei meinen Bemerkungen im Synodalblalt maßgebend. falsche Institution" handelt. Jedenfalls hätte Herr C. den Vorwurf des Mangels an Pietät „gegen eure rein mosaische Institution" nicht weniger denjenigen Talmudiftcn und Ritualgesetzeslehrern rnachcn müssen, welche die Ehaliza der Levirathsehe selbst vorziehen,2) da doch das klar ist. daß das mosaische Gesetz in erster Linie die Levirathsehe will, und die Chalizah, d. i. die Beschimpfung des diese Ehe verweigernden Bruders, nur als Strafe für eben diese Verweigerung aufstellt, d. h. er hätte diejenigen, welche eigentlich das Gesetz selbst aufheben, mindestens ebenso anklagen müssen, als die, welche die Strafe für die Nichtausführung desselben, was doch nur die logische Conscquenz jener Aufhebung ist, aufheben, die Strafe für die NichtanMhrung eines Gesetzes, das wesentlich nicht mehr ausgeführt werden kann. Die Entgegnung', daß es dott aus sittlichen Gründen geschehen sei, pjono p«® jio niao orT, ist nicht stichhaltig; denn, erstens könnte dies für diejenigen, welche ein rigoroses Festhalten an dem Buchstaben des mosaischen Gesetzes plaidiren. nicht Platz greifen, wie in der Thal auch im Talmud die gegnerische Ansicht, daß nämlich di« Levirathsehe der Ehaliza vorzuziehcn sei, damit begründet wird;J) und zweitens sind es ja wesentlich auch sittliche Gründe, welche die Synode bestiinniten. Doch eben diese Bestimmungsaründc sind eS, welche wir im Folgenden klar zu legen tuchen, und damit den Beweis liefern wollen, daß bei' diesem Svnodalbeschlusse von der Alifhebunz eines rein mosaischen Gesetzes, wie sich Herr L. auszndrücken beliebt, von dem Mangel an Pietät gegen ein solches gar nicht die Rede sein kann ja, daß die vollständige Aufhebung der Ebaliza, der Eeremonie des SchuhausziehcnS. gerade im Geiste deS mosaischen Gesetzes und anS Pietät gegen dasselbe ausgesprochen werden muß. Ich wenigstens bin entschieden dieser Ansicht und habe mich auch nicht gescheut, ihr in der Synode vollen Ausdruck zu geben. (Fortsetzung folgt.) t Wochenbericht. Berlin. Die Sttäftinge jüdischer Religion aus der ganzen Provinz Brandenburg werden nach einer 2) S. Th. Becd. 13, «. Äbtt. 64, ->. Jeb. 39, b. cf, Töl,. Bi*, nnfr (und KhetXl. l.) R. Ascher z. St„ der auch die Levirathsehe ausdrücklich?>rv ipfs nennt, und dennoch der! Chalizah den Vorzug gibt; s. Tur. Ub», llae«er c. 165. I 3) eipn b;n, ’b» frir rnr Jeb. l. l.

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