Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 8.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
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54 jdjen Feiertage, der nicht auf einen Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt, den Juden Erfüllung eines Vertrages angeboren und Annahme zugemuthet werden darf. StraHburg, 12. Spt. Durch deutsche Blätter ist dieser Tage die Nachricht gegangen, daß sich unter den Ernennungen zu Richter stellen in Elsaß-Loihringen auch nicht der Name eines einzigen Jsraeltten befinde, obwohl sich mehrere angesehene Juristen mosaischen Bekenntnisses beworben hätten. Wahrscheinlich mit Bezug daraus schreibt die offiziöse „Straßb. Zeitung.«: „Es kann dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen, daß die »israelitischen Bewohner von Elsaß- Lothringen der neuen Ordnung der Dinge mit ganz besonderem Mißtrauen entgegentreten. Sie hegen die durch nichts begründete Bcsorgniß, daß ihnen ungünstige confesfionclle Unterscheidungen, die in Frankreich gänzlich verwischt sind, unter der deutschen Herrschaft wieder aufleben würden, und daß die Rechte, deren sie sich bisher in völliger Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern erfreut baden, bedroht seien. Wir wisien nicht, aus welcher Duelle dieses Dorurtheil seine Nahrung zieht; die deutsche Regierung hat nicht das Mindeste gelhan, was dasselbe rechtfertigen könnte, und auch für die Zukunft kann ihr nichts ferner liegen, als der Gedanke, einen nicht unbeträchtlichen Bruchtheil der Bevölkerung durch Zurücksetzung und Rcchlsrerkürzung zu verletzen und abzustoßen. Sie würde sich dadurch sowohl mit ihren Grundsätzen (?) und Rcchlsanschauungen, als auch mit der öffentlichen' Meinung Deutschland in Widerspruch ^tzen. Auch in Deutschland genießt das jüdische Bekenntniß volle Gleichberechtigung mit den übrigen Consessionen (?) und wenn die elsaß-lothringischen Israeliten sich als gute Franzosen gezeigt.haben, so haben ihre rechtsrheinischen Glaubcnsgencssen in dem letzten Kriege dargelhan, daß sie nicht minder gute Deutsche sind. Man frage nach bei den deutschen Israeliten, ob sie den poliliichen Wechsel als ein Unglück für die jüdische Bevölkerung dieser Provinz ansehen. Schon vor mehreren Monaten hat die deutsche „Leitung für das Judenthum« darauf eine Antwort gegeben, indem sie die hiesigen Israeliten eindringlich zum Anschluß an Deutschland aufforderte und zugleich daran erinnerte, daß sie nach Abstammung und Ritus zu dem deutschen Zweige ihres Volkes gehören. Was sollten die elsässischen Juden auch befürchten? Die deutsche Reichsverfasiung, welche im Jahre 1873 in Kraft treten wird, läßt das kirchliche Gebiet ganz unberührt; und wenn das Rcichsland besondere Institutionen erhält, glaubt man, daß dieselben nicht neben der Gleichheit der Pflichten für alle Bürger ohne Unterschied der Confession auch die Gleichheit der Rechte cinschließen werden? Auch in der übrigen Gesetzgebung wird das Princip der Gleichberechtigung sicherlich niemals verletzt werden. Das innere Gemcindeleben und die Verfassung der jüdischen Religionsgenossenschaft werden sich in Elsaß-Lothringen derselben Freihejt und Selbstständigkeit erfreuen, wie sie im übrigen Deutschland anerkanntermaßen besteht.« Wir nehmen einstweilen Akt von dieser ofsiciösen Erklärung, sowohl für Elsah-Lochringen als in gewisser Beziehung auch für Deutschland und wollen die Befürchtung, es könnte der letzte Passus ci»e Schmälerung der Rechte der elsässisch-lothringijchen Cultusbeamten involviren, einstweilen als grundlos annchmen. Indessen, eine direkte und bestimmte Widerlegung der obenerwähnten Nachricht ist diese ösfiziöse Auslassung durchaus nicht. Hiergegen können wir mittheilen, daß unter den (nach Elsaß) aus Hessen berufenen zwei Juden (und ein getaufter Jude Dr. Bernays) sind und zwar kommt Dr. Levino als Landgcrichtsrath irach Metz und Dr. Leoni als Landgerichtsrath nach Zabern. Uebrigens ist die Berufung des offiziellen Blattes auf die „Zeitung für die Juden« sehr auffallend und kann gerechtes Mißtrauen bei unseren elsaßischen Glaub, »genossen erwecken. Seit wann sind freisinnige jüdische Zeitschriften berufen, die Vorläufer Mühlers u Comp, zu werden? Seit wann sind die preußischen Regierungen so eifrige Leser jüdischer Zeitungen, so, daß ihnen noch das vorschwebt, was hier vor 'webreren Monaten gedruckt morden? Unsere elsäßifche Glaubensgenossen haben Grund genug, ängstlich über ihre Rechte zu wachen —, ehren wir ihren patriotischen Schmerz über ihre Losreisung von Frankreich, mit dem sie gerade als Juden mit so zarten und festen Banden verknüpft waren; — schweigen wir, bis zu der Zeit, wo wir nicht mehr blos schreiben, sondern auch handeln müssen. Wenn uns nicht Alles täuscht, werden auch die Elsäßer Juden bald sich zufrieden geben. Für uns, den deutschen Juden aber, kann eine jüdische Bevölkerung, die, wenn auch in der Cultur gegen die deutsche Judenheit weit zurück, doch großgezogen wurde in dem Bewußtsein vollständiger Rechtsgleichheit, nur von dem segensreichsten Folgen sein. Neichen wir ihnen die Bruderhand, — aber ohne Worte, die mißverstanden und vielleicht gar als — officiös (?) gedeutet werden können. Paris. Abbe Richard hat in verschiedenen Höhlen Aegyptens und Palästina's Meffer und Acxte aus Stein gefunden; also Zeugnisse der Steinveriode. Im Grabe Josua's fand er solche, die er für Instrumente hält, wonnt Jvsua die Gcneral-Circumcifion der Israeliten vorgenonimen habe, worin er einen