Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 8.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/4896751-5428704-5428758-5433877--3672-4899881- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 50 — unserer Religionsgenossen zu einem gedeihlichen Ziele geführt werde. Sie will das Band der Einheit, welches die Religionsgcnoffen umschlingt, vor Lockerung bewahren und die gemeinsamen, höheren Interessen im Leben und Wissenschaft nab Kräften fördern. 23. Die Synode nimmt für iyre Beschlüsse keine andere (Geltung in Anspruch als diejenige, welche die Kraft der Wahrheit, des heiligen Ernstes und der festen Ueberzeuguug verleiht; sie weis; aber, daß diese Kraft, die einzige, welche im Gebiete der Religion wirken soll, eine unwiderstehliche ist. und zuletzt trotz aller Schwierigkeiten und Henlmnissc den Sieg erlangen muß. 24. Indem die Synode den Anforderungen der Zeit nachzukommcn strebt, hält sie sich davon versichert, daß sie für die Erhaltung des Judenthuins wirft. In dieser Weise fühlt sie sich eins mit dem Geiste des ZudeNthums in seiner ganzen geschichtlichen Entwicklung, eins mit allen ihren Religionsgcnoffen, welcher Richtung sie auch folgen mögen. und hofft ein Werk der Versöhnung zu stiften, freilich nicht für den nächsten Augenblick und nicht durch Verleugnung der Gesinnungen, sondern durch den Geist der Wahrheit, der. deni Ausspruche unserer alten Lehrer gemäß. die Grundbedingung des Friedens ist. 25. Die Aufgabe der Snnode soll durch die vorhergehende Erklärung nicht abgeschlossen sein. Bei dem innigen Zusammenhänge zwischen den, religiösen Leben und den socialen und bürgerlichen Verhältnissen erscheint cs vielmehr der Synode als unabweisliche Pflicht, in den an sie herantretendcn Fällen dein Bewußtsein der Zusaninlengehörigkeit auch in Beziehung auf die bürgerliche und sociale Stellung der Religionsgcnoffen den angciiieffenen Ausdruck zu verleiben." Beschlüsse der 1 Synode I. Allgemeine Beschlüsse, das Judenthum überhaupt betrcsscud: 1. Die jüdische Svnode erkennt das Judcnthum in Uebereinstiulinung mit den Principien der neueren Gesellschaft und des Rechtsstaates, ivie diese Principien im Moiaismus verkündet, und in der Lehre der Propheten entwickelt worden sind, nämlich in Uebercinftinimung mit Len, Princip der Einheit des Menschengeschlechts, der Gleichheit Aller vor dem Gesetze, der Gleichheit Aller in Pflichten und Rechten dem Vaterland und dem Staate gegenüber, sowie der völligen Freiheit des Individuums in seiner religiösen Ucberzeugung und dem Bekenntnis derselben; die Synode erkennt in der Entwicklung und Verwirklichung dieser Principien die sichersten Bürgschaften für das Judenthum und seiner Bekenner in der Gegenwart und in der Zukunft, die lebenskräftigsten Bedingungen für den uneingeschränkten Bestand und die höchste Entfaltung des Judenthums; die Syuode erkennt deßhalb in dem Frieden aller Religionen und Confessioncn unter einander, in der gegenseitigen Achtung und Gleichberechtigung derselben, sowie in dem nur init geistigen Waffen und in strengsittlicher Weise geführten Kamps um die Wahrheit Eines der großen Ziele der Menschheit; die Synode erkennt daher als eine der wesentlichen Aufgaben des Judcnthums, diese Principien zu bekennen, zu fördern, zu vertreten, dafür zu wirken und zu schaffen. II. Unterricht. 2. Die Versammlung empfiehlt den Gemeinden aufs -dringendste die Errichtung uud Pflege tüchtiger Rcligionsschulen für die Jugend "beiderlei Geschlechts. 3. Sie erkennt es als Aufgabe der Genieindcn, ja der gesammten jüdischen Bevölkerung eines jeden einzelnen Staates an, dahin zu wirken, das; in den höheren Lehranstalten, welche gemeinsam für alle Eonfessionen sind, auch das Judenthuin seine Gleichberechtigung erhält und für die jüdischen Zöglinge ein höherer Religionsunterricht eftbeilt werde. 4. Die Versammlung begrüßt mit Freuden die Strömung unserer Zeit, welche nach der allgemeinen Herstellung confessionsloser Schulen strebt;' sie erblickt in dieser Strömung keine -Gefährdung deS Judenthuins, hält cs aber für um so wichtiger, daß neben diesen confessionslosen Schulen Anstalten vorhanden seien, welche in dem Heranwachsenden Geschlecht die Erkenntniß der überkommenen Lehre und die Liebe zu ihr pflegen. 5. Die Versammlung erkennt als unveräußerliche Bcstandtheiledes Religionsunterrichts nicht blos die übliche M.ttheilung der bibl. Geschichte, die Zusammenstellung der tief eingclebtcn Religioitsgrundsäße, sondern auch die Befestigung der Veftrautheit mik sammtlichen biblischen Schriften, die Pflege der hebräischen Sprache als der Sprache, in welcher diese Schriften verfaßt sind, in welcher der religiöse Gedanke seinen so eigcnthümlichcn tiefsinnigen und innigen Ausdruck findet, welche der fri'che Geistcsquell aller folgenden Jahrhundcfte und ebenso das feste nnd geistige Band für alle Glieder der Judcnheit gewesen nnd bleiben soll. Vor allem aber soll die ganze jüdische Geschichte, auch die nachbiblische, angemessen dem jugendlichen Aller, der Jugend bekannt werden als die reichste Quelle der Befestigung im Glauben und der Kräftigung des religiösen Sinnes.