Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 6.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 2)
- Language
- German
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Chalizah veranlaßt haben, nicht mehr bestehen, und der Gedanke, welcher der ganz» Vorschrift zum Grunde liegt, unserem religiösen wie socialen Bewußtsein entfremdet ist, ihre Bedeutung verlorm. Die Unterlassung der Chalizah ist kein Ehehinderniß für die Wiederverehelichung der Mttwe. Jedoch wird in Rücksicht auf die Gewissensfreiheit kein Rabbiner auf Wunsch der Betheiligten sich der Leitung d«S Chalizaaktes in angemessener Form entzieh». 9) In Anbetracht, daß die Satzungen der christlichen Confessio» und die Gesetze der modern» Staaten das Verbot der Verwandtschaftsgrade fast noch strenger als da» jüdische Eherecht geltend mach», die Ehe als eine sittliche Lebensgemeinschaft betrachten und demzufolge bei der Schließung derselben alles verbieten, was die Sittlichkeit verletzt, erklärt die israelitische Synode in Augsburg, daß das talmudische Eherecht in Beziehung auf Proselyten, welche aus der Mitte des HeidmthumS stammen, keine Anwendung auf^solche.Personen findet, welche auS einer der christlichen Kirchen zum Judenthume übertreten. 10) Die Synode beschließt, eine Commission niedrrzusetzen, welche der nächsten Synode über die Gerichtsbarkeit in Scheidungssachen, nemmtlich über di« Beziehung der Rabbiner zu diesem Verfahren, dann über die noch gültigen ScheidungSgrüi de, unter möglichster Anstrengung einer Gleichstellung beider Geschlechter, formulirte Vorschläge vorlegt. 2. Sabbutgrsetze. 11) Es ist zulässig, wenn größere Entfernung vvm^Wohnbause zum Bethause, oder Alter und Kränklichkeit die Theilnahme am Gottesdienst, insbesondere an einem würdigen und erhebenden, verhindern, diese» Hemmniß dadurch zu beseittgen, daß man sich am Sabbat und an Festtag», sei e» auf der Eisenbahn, sei e» zu Wag», nach dem Orte der gemeinsam» Andacht begibt. 12) Diese Zulässigkeit ist in Behinderungsfällen auch auf die Uebung von wohlthätigen Werken auSzudehnen, bei welch» die Unterlassung oder ein Aufschub ein Nachtheil wäre. 13) Sie ist in gleichen Fäll» auch auf die Zwecke der Belehrung oder der Erholung auszudehnen. 14) Es ist einem Israeliten gestattet, am Sabbat die Orgel im Gotteshaus« zu spielen. 3. Proselyteubad. 15) Die Versammlung erklärt, daß sie die Gültigkeit des Proselyteubode» für eine nach Erfüllung aller sonstig» Vorbedingung» in daS Judenthum auszunehmenden Proselytin lediglich vor der Anwrsmheit zweier Vertrauen verdimendea jüdischen Frau» abhängig mache. 4. Bildung von Trutoreu. 16) ES empfiehlt sich, dahin in wirk», daß <m dm Lehrerkeminari», wo solche bestehen, Course für die Ausbildung jüdischer Cantorm eingerichtet, ferner daß Institute in« Leb» gerufen «erd», die sich der speciellm AuSblldung van Cantor» widmen. 5. Thlmussaseier. 17) Eine erhöhte Feier dt» Chanukka'este« ist zu empfehl». 6. Reuiteuz gegeu die Beschueiduug. Nachdem der Präsident constattrt, daß in der Dorversammlung, an welcher fast alle anwesendenSynodalmitglieder Tbeil gmommen Hab», d'e Frage in der eingehendst» Weise erörtert, und daß bei der so gründlichen Erwägung die hochwichtige Bedeutung diese» BuudeSzeicheuS und dessen Erhaltung hervorgehoben worden ist, und daß man zugleich lief beklagt hat, wenn in einzeln» Fäll» Renitmz vorgekommen, einigt sich die Versammlung zur einstimmig» Annahme folgender Resolution: 18) Indem die Synode die hochwichtig« Bedeutung der Circumcision al» unbezweifrltim Jndenthum voraussetzt, erklärt sie jedoch auf die an sie gestellte Anfrage, daß eia von einer jüdischen Mutter gebor» ner und au» immer für einem Grunde unbeschntttm gebliebener Knabe tm Sinne der für Israelit» be» stehmd» und als bindend anerkanntm Norm» (Jebamoth 70 b nonro wn dvut d3«e dv« U'U '3 ^ors Os» 264, § 1, Sifthe Koh» 4.) als Jude anznsehen und in all» rituell» Beziehung» al» solcher zu behandeln ist. (Fortsetzung folgt.) Air Keguer der Synode. Der Sturm fängt an, sich zu beruhig». Die Donner des Fanatismus Hab» ausgetobt und die Bannblitze, welch« nach all» Himmelsgegend» flog», haben, so viel wir wissen, nirgend» eingeschlage,:. Go wollm wir denn jetzt unserer Referentmpflicht gegen die Synode auch dadurch g»ügen, daß wir die Gegner berückstchttgen. Wir thun diesung«»e. Wir möchtm unsere jung« Zeitschrift frei halten von dem Tone, der leider in anderen jüdisch» Blätte» herrschend ist. Allein, den Vorkommnissen gegmüber, die wir noch zeichnm werden, ist e» un» unmöglich, zu schweigen» wollen wir nicht in Frage zu stellen, was wir zu unterstützen verpflichtet sind. „ Arme Synode, was hast du verbrochen, dg» deine Gegner sogar zu sehr aufregt und beschäftigt-, sie so wüthend macht? Hast Du ja nach der Aussage die-