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Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 5. · p. Seite 27

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 5.
Date
1871-01-01
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 sprechen«» Wort oft mehr Bedeutung und Gewicht hat, al» hundert gedruckte? Wohl, daß dennoch tausend gesprochene Worte auch auf steinigten Boden fallen, da« kann au» manchfaltigen Ursachen herrühren, die hier nicht näher erörtert werden können. Da« thut auch nicht«, wenn nur zuweilen ein Wert zündet, wenn e« auch nur von all den Zuhörern einem Einzigen in« Herz und in« Gewissen füllt. Da« Judenthum kennt die Predigt von seinem Urbeginne her. Wa« sind die letzten Worte Mose« im 5. Buche Mose« ander« als Predigten? Wa« waren die Propheten, die heiligen Scribenten? Die Lehrer de« Talmud«? Wa« ist Midrasch und Agada? Ja, die Derascha hat sich erhalten bi« auf unsere Zeit herein. Und man wollte sagen, da« Predigen sei eine neue Institution? man wollte, ihre Zugehörigkeit zum jüdischen Gottesdienst leugnen, nicht zugestehen, daß sie demselben seine höchste Weihe und befruchtende Bedeutung gibt? Wohlan, schon al« Prediger ist die Aufgabe de« Rabbiners eine hocherhabene. Freilich darf der Synagogenbesucher nicht mit überschwänglichen Forderungen und Meinungen an die einzelne Predigt herantreten. E« dürfte sich erfghrungSmäßig bestältigen, daß jeder Prediger^stch feine Gemeinde erst heranzubilden hat. — lieber die Pflichten, die sich hieraus für den Rabbiner ergeben, werde ich später noch zu sprechen mir erlaub«. (Forts, folgt.) Wochenbericht.' Au« Baden. Die ,KarlSr. Ztg." vom 5. Aug. enthält folgende Mittheilung au« Emmendingen: Gestern Nachmittag hatten wir eine interesiante Verhandlung vor dem hiesigen Schöffengericht. Auf der Bank der Anaeklagten saßen zwei Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinde, beschuldigt der Störung de« Gottesdienstes und der Schmähung eine« öffentlichm Kirchendieners. Vorgeladen waren über 20 Zeugen. Vor einiger Zeit wurde nämlich der Gottesdienst der israelitischen Gemeinde durch die Einführung deutscher Gesänge und Vorträge zeitgemäß umgeftattet. Obgleich die Einführung dieser Neuerung ohne Schwierigkeit vor sich gegangm war, erwachte doch allmälig bei einigen Altgläubigen der Geist de« Widerspruches, welcher sich namentlich darin äußerte, daß die Unzufriedenen während de« Gottesdienste« sitzen blieben, wenn die Gemeinde stand, oder daß sie in auffallender Weise geräuschvoll sich entfernten, wenn Lehrer B., durch deffen Bemühungen hauptsächlich der Gottesdienst eine würdigere Gestalt erhalten hatte, sich zum Sprechen ««schickte. Wiederholte Störungen veranlaßt« dm Synagogenrath, einzuschreiten. In Folge davon wnrdm zwei der heftigsten Gegnex vom Bezirksamt zu Geldstrafen verurtheilt. Da gegen die Strafe der RecurSweg ergriffen wurde, i so kam die Sache vor da« Schöffengericht. Hier aber nahm die Sache von vornherein für den Synagogenrath und Lehrer B. eine ungünstige Wendung, weil fast sämmtltche Zeugen, auf deren Aussagen da« bezirksamtliche Urtheil erlassen worden war, von einer stattgefundenen Störung nicht» vernommen haben und sich weder auf einen darauf bezüglichen Vorfall, noch an ihre früheren Aussagen mehr erinnern wollt«. Güasttg für die Angeklagten war zudem noch ein Gutachten de« Oberrathe« der Israeliten, worin dem Lehrer B. der Charakter eine« öffentlichen Kirchendiener« abgesprochen wurde, da es der israelit. Gemeinde in Emmendingen nicht zustehe, aas eigener Machtvollkommenheit einen ReligionSlehrer und Prediger anzustellen: ganz im Widerspruch mtt einem allgemeinen Erlaß vom 2 t. Jan. v. I., wodurch der Synagogenrath ausdrücklich ermächtigt wird, an Orten, wo kein Rabbiner wohnt, kirchliche Handlungen, insbesondere die Abhaltung von Leichenreden, einer andern dazu geeigneten Person zu übertragen. Natürlich erfolgte ein freisprechende» Urtheil. — Lehrer B.» deisen rednerische Begabung hier allseitige Anerkennung fand, al« er bei der Beerdigung eine« im Lazareth zu Voray an seinen Wunden gestorbenen isr. Soldatm, deffen Leiche hierher gebracht wordm war, die Leichenrede hielt, wird auf die jüngsten Vorgänge hin sich schwerlich bewogen finden, noch ferner in der früheren Weise seine Dienste der Gemeinde zu widmen. Mag dann die letztere sich von der Oberdehörde einen geeigneten Sprecher erbitten, oder, wie in früheren Zeiten, den Gottesdienst von Unkundigen besorgen lasten: die schlimmen Folg« dieser Vorfälle werden in der israel. Gemeinde sich ohne Zweifel bald fühlbar machen (Es ist höchst bedaurrnSwerth, wenn die Nothwendigkeit vorliegt, derlei vor Gericht und in die Öffentlichkeit zu bringen — und e« ist im Interesse des JudenthumS, wo eS nur irgend möglich ist, ja fast unter allen Umständen zu . ** vermeiden, denn vv.i von ist eS jedenfalls. Macht die orthodoxe Partei leider Jahraus-Jahrein sich nicht« daraus, aus den nichtigsten Gründen Chillum-haschem zu machen, ja scheint eS sogar, als habe sie für diese nur da« geistige Lebm betreffende religiöse Pflicht kaum Verständniß oder Sinn hat und steht ein Minhag oder Pjut ihr weil höher, so sollten wir eS umsomehr vermeiden, ihr gleichsam zur Ausführung behülflich zu sein. Uebrigen« kennen wir Herrn B. genügend, um zu wiffm, daß nur die äußerste Noth ihn zu diesem Schritte veranlaffm konnte. Umsomehr ist da« Vorkommen bezeichnmd, da e« uns zeigt, daß die Leute,

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