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Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 3. · p. Seite 18

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 3.
Date
1871-01-01
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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worden sei. Ganz im Gegentheil! Sämmtliche Redner sprachen sich gegen das Privcip der Codification, — gegen die derzeitige Geltung des y“v als Rel'gionScodrx überhaupt aus. Szantä sprach: wir stehen auf dem ewigen Urgrund der Thora; sie allein ist unser Gesetzbuch. Was der yuv enthält, mag zu seiner Zeit gut und nothwendig gewesen sein, für unsere Zeit kann er keine Autorität beanspruchen. Dr. Adler: der y*v ist eine Codification des im Talmud aufgestapelten Material». Wollen wir den yuv revidiren, so müsien mir zuerst den Talmud revidiren. Zn gleichem Sinne sprachen sich Silberstein, u. A. aus. -) „ Der Antragsteller fand sich schließlich veranlaßt, seinen Antrag mit den Worten der Weisen zurückzuziehen: wie ich Lohn erwartete für das Geben, so erwarte ich auch Dank für das Zurücknehmen. Fünfte Sitzung, Freitag den 14. Juli 1871. Den Anfang dieser Sitzung füllten Mittheilunzen über Anträge, welche von der Synode zurückgewiesen wurden, über Wahlen von Commissionen rc. aus. Beim Eintreten in die Tagesordnung schreitet die Synode zu den Anfragen des Ritter von Wertheimer in Wien, welche ebenfalls bereits der ersten Synode übergeben worden waren nnd welche lauten: 1) Zst eS zulässig, wenn größere Entfernung vom Wohnort zum Bethause, oder Alter und Kränklichkeit die Theilnahme am Gottesdienst, insbesondere an einem würdigen und erhebenden, verhindern, dieses tkmmniß dadurch zu beseitigen, daß man sich an abbat und Festtagen, sei es auf der Eisenbahn, sei eS zu Wagen, nach dem Orte der gemeinsamen Andacht begibt? 2) Zst in Behinderungsfällen die Zulässigkeit auch auf die Hebung von wohlthätigen Werken auszudehnen, bei welchen die Unterlasiung oder ein Aufschub ein Nachtheil wäre? - 1) Dem Berichterstatter d. Bl. ist bei dieser Gelegenheit ein eigenes Malheur passirt. Auch er fand sich bemüssigt, in diese Debatte rinzutreten, nicht um etwas Neues zu bringen und zu sprechen, sondern um die Schkeußen der Beredsamkeit vielleicht in etwas zu stopfen, die sich über diesen Gegenstand in abwehrender Weise zu ergießen drohten; er begann mü den Worten: „Sind wir hierher gekommen, um Mumien zu conserviren? Wir wollen Lebendiges schaffen, denn die Synode selbst ist eine Frucht des fortschreitenden Lebens; wir wollen das Leben der Religion in Fluß erhalten. Den Schulchan Aruch conservircu kann also nicht unsere Aufgabe sein, u. s. s. — Wer nun erkennen will, wie man aus Sinn, Unsinn und aus Verstand Unverstand machen kann, der lese diese Sätze, die wider unserem besseren Willen in die Berichte fast aller Zeitungen — und zwar in dergleichen Form auch in jüdische Zeitungen übergingen, die angeblch .Originalberichtebrachten. Da heißt es: „Sind wir hierherackormnen, um „unser Un alü?ck" (statt: „Mumien")zu conserviren u. s. f. — Wer bei solchen Gelegenheiten haben will, daß seine Worte nicht von unberufenen Berichterstattern entstellt werden, der muß — stillschweigen. . 3) Zst sie in den gleichen Fällen auch auf die Zwecke der Belehrung oder des Vergnügens auSz adehnen? 4) Ist sie auf Benutzung der Eisenbahnen und Miethwagen zu beschränken oder auf die Verwendung der eigenen Pferde zu erstrecken? Referent ist vr. Wiener, der ein auszügltcheS Referat aus den von Löw und ihm selbst gedruckt vorliegenden Referaten gibt. (Diese beiden Neferate sind wohl die eingehendsten und ausgedehntesten der ganzen Sammlung.) Herr Dr. Wiener kommt in Folge seiner Auseinandersetzung zu dem Schlusie: Da« Fahren auf einem Gespann, besten Besitzer und Wagenlenker ein Nichtisraelit, oder auf der Eisenbahn .ist dem Israeliten am Sabbat und Feiertage, wenn die Reis« nur einige Stunden dauert und der Sabbatweihe sonst in ckeiner Hinsicht irgendwie Abbruch geschieht, gesetzlich.zu gestatten. 1) Außerhalb des Thechum behufs Theilnahme am öffentlichen Gottesdienste, zu anderen frommen Zwecken, die keinen Aufschub erleiden dürfen, zur Abwehr von Gefahr bedeutenden Verlusten u. dgl. 2) Innerhalb der Stadt.ist bei weiten, ermüdenden Strecken, und für kranke und schwächliche Personen noch ganz besonders, weit eher da« Fahren als das Gehen zu empfehlen, um nicht durch weitausgedehnte Fußpartieen sich anzustrengen rc. Dr. Adler gab folgende Erklärungen ab: 1) In einer Droschke zum Gottesdienste zu fahren 'st am Sabbat- und Festtagen unbedingt gestattet. 2) In dem eigenen Gespann nur an den Festtage». 3) Auf der Eisenbahn, mit Postwagen oder sonstigem Fuhrwerke nur dann, wenn die Erfüllung einer religiösen Pflicht es erfordert oder die Ausübung eine» guten Werkes das einzige Motiv ist. 4) Zur Erholung für Kranke, zur Abwehr einer Gefahr ist daS Fahren ebenfalls erlaubt, dagegen 5) Zum bloßen Vergnügen oder gar in geschäftlichen Angelegenheiten kann es gar nicht gestattet werden. Der Herr Referent wendet sich gezm diese Conclusionen sowie gegen die des Herrn Oberrabbiner Landau , welche in den Referaten enthalten und daS Fahren am Sabbat und Festtagen nur in seltenen, schwer zu bestimmenden Ausnahmsfällen gestatten will. Die DiScussion führt zu den verschiedenartigsten Anträgen, Einschränkungen und Erweiterungen des ursprünglichen Antrags. Während Herr Dr. Vogelstein den Grundsatz festgehalten haben will, daß nur Wagen benutzt werden dürfen, die' Eigenthum von Nichtisraeliten sind — mit Hinblick auf „die Ruhe Deines Vieh" — und Grünebaum die Licenzuurauf die Eisenbahn im Allgemeinen, für Wagen nur innerhalb deS StadtrahonS ausgedehnt wisten will, betonen

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