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Der israelitische Lehrer · 1871-01-01 · Nᵒ. 3. · p. [Seite]

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
Nᵒ. 3.
Date
1871-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Volkstümliche Beilage zu Nr. 34 des „Jsr. Lehrer". Pllldlllblült. Wochenschrift für Freunde des Fortschritts tut Zudenthum. Herausgegcben von einen» Vereine jüdischer Schriftsteller. jyg 3. Den 23. August 1871. Dieses Blatt erscheint wöchentlich in Dem einer Nummer und kostet vorläufig bis zum t. Januar 1872 fl. 1. 12 kr. - „Jsr. Lehrer" wird cs als Bcllage gratis bcigcgcben. - 20 Sgr. Aie zweite israelitische Synode. (Fortsetzung.) Zur 4. Sitzung, zu den Beschlüssen über Ehesachen, haben wir noch eine Resolution nachzutragen, welche ohne Debatte einstimmig angenommen wurde, einen Antrag de« Predigers l)r. Jellindk aus Wien nämlich, welcher lautet: „In Anbetracht, daß die Satzungen der christlichen „Confession und die Gesetze der modernen Staaten das Perbot der Verwandtschaftsgrade fast noch „strenger als das jüdische Eherecht geltend machen, „die Ehe als eine sittliche Lebensgemeinschaft betrachten und demzufolge bei der Schließung derselben „Alles verbieten, waS die Sittlichkeit verletzt, erklärt die israel. Synode in Augsburg, daß das „talmudiscke Eherecht in Bezietung auf Projelyt.n, „welche aus der Mitte des Heidenthums stammen, „keine Anwendung auf solche Personen finde', welche „auS einer der christlichen Kirchen zum Judenthum „übertreten." Der Herr Präsident begleitet die debattelose Annahme dieser Resolution mit der Bemerkung, daß eS oft äußerst wichtig sei, auch daS Selbstverständige auSzusprechen; diese Bedeutung habe auch dieser Ausspruch, obwohl im Voraus anzunehmen war, daß er als selbstverständlich zu keiner Debatte Veranlassung biete. Ebenso wurde ohne Debatte und einstimmig angenommen ein Antrag deS Herrn Rechtsanwalts vr. Josephtbal von Nürnberg, dahin lautend: . „Die Synode beschließt, eine Commission niederzu- „setzen, welche der nächsten Synode über die Gerichts- | „barkeit und daö gerichtliche Verfahren in Schei- > „dungSsachen, namentlich über die Beziehung der „Rabbiner zu diesem Verfahren, dann über die „ncch gütigen ScheidungS gründe, unter möglichster „Anstrengung einer Gleichstellung beider Geschlech- „ter, formulirte Anschläge vorlegt." Die Commission wird aus fünf Mitgliedern bestehen, unter welchen ein Jurist sein soll. Verschiedene andere Anträge, unter welchen einer deS Herrn B. Holländer aus Leobschütz wegen Abänderung der f'Ori'r« rwc, werden den betreffenden Commissionen übergeben. Den Schluß dieser 4. Sitzung füllte eine sehr lebhafte anregende Debatte über einen Antrag des Hrn. Or. Wassermann in Mühringen aus, welcher lautete: „Die Synode erklärt: 1)Eine Revision des Schulchan Aruch ist unumgänglich »othwendig; 2) dieselbe ist nicht nur mit negativer, sondern auch mit positiver Tendenz vorzunehmen; die mit den einschlägigen Kenntnissen ausgerüsteten, von den Gemeinden ad hoc gewählten Männer sind zur Vornahme solcher Revision berechtigt." Wenn wir sogen, daß die Debatte eine längere und lebhaft angeregte war, so wollen wir damit nicht sagen, daß der Antrag etwa kräftig unterstützt

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