Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 2.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 3)
- Language
- German
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11 „danke, welcher der ganzen Vorschrift zu Grunde „liegt, unserem religiösen wie socialen Bewußtsein ent- „fremdet ist, ihre Bedeutung verloren. „Die Unterlassung der Eyalizah ist kein Ehehinder- „niß für die Wiederverehelichung der Wittwe. Je- .,doch wird in Rücksicht auf Gewissensfreiheit keinRab- „dincr auf Wunsch der Betheiligten sich der Leitung ,^dcs Chalizahaktcs in angemessener Form entziehen. Zn dieser Fassung wird die Resolution, unter Beifallrufen der Versammlung, einstimmig angenommen. Hiermit waren die das eherechtlichc Gebiet betreffenden Anttägc, soweit nicht für einzelne die Vertagung, besonders wegen Mangel an genügenden Vorarbeiten, beliebt wurde, erledigt und die Vcrsanimluug votirte Hrn. Dr. Aub für sein vorzügliches Referat, dessen Bewältigung zwei volle Tage in Anspruch nahm, auf Anregung des Präsidenten, den verdienten Dank. (Fortsetzung folgt.) Wochenbericht. Aus Rheinhefsen. Zn Bingen ist soeben ein Cchriftchen erschienen: Reden und Gebete, gehalten von Herrn M. Lcbrecht bei der Feier des Sieges- und Dankgottesdienstes am 18. Juni 1871 in der Synagoge zu Bingen. Ein Verein guter Freunde des geachteten Herrn L., in B. hat diese Reden veröffentlicht. Weder diese, noch der bescheidene Verfasser legen denselben einen literarischen Werth bei,, obgleich sie den« Verfasser zur Ehre gereichen und ihren Zweck nicht verfehlt haben. Der Grund dieser Veröffentlichung liegt tiefer, und deßhalb reden wir davon. Herr L. vertritt als Lehrer seit einer Reihe von Jahren auch den Rabbinerdienst. Er selbst wirkt als Lehrer 31 Jahre in der Gemeinde und hat cs verstanden, sich die Herzen dauernd zu gewinnen. Während der vielfährigcn Krankheit des Rabbiners und schon mehrere Jahre nach dem Tode desselben verwaltet Herr L. die Rabbincrstclle. Diese Reden sollen cs auch einem größern Kreise darthun, daß dies zur Zufriedenheit der Gemeinde geschieht, und auch wir nehmen mit Vergnügen und Befriedigung Akt davon. Wenn jetzt von andrer Seite die Wiedcrbcsetzung des Rabdinats betrieben wird, so geschieht dies nicht, weil man einen bessern Redner wünscht, sondern um einen Verttcter der Hyfrerotthodoxic aut den erledigten Rabbinerstuhl zu bringen. Die Gegenpattci ist vielleicht nicht stark genug, um einen Mann des gemäßigten Fortschritts vorzuschrcben, und würde kaum der andern Partei den Sieg streitig machen, wcnnjetzt das Rabbinat wieder besetzt würde. Außer den humanen Rücksichten wirken hier also auch politische Gründe. Herr L. ist demnach gleichzeittg das Panier, um welches sich die Pattei schaatt, welche dem gemäßigten Fortschritt huldigt und Spaltung und Unzufriedenheit in der Gemeinde verhüten will. Wir stehen vollständig auf ihrer Seite. vr. R. Au« Süddeutschland, im August. Die „Kir- "chenfockel" ein sehr entschiedenes Blatt für die Aufgeklärten aller Kirchenparteien„ welche» in Mm erscheint, bat einen sebr schönen und großen Bericht über die Synode, welcher mit den Worten schließt: „ Die Synode ist eine historische'Thatsache; sie wird weidlich geschmäht, ober „viel Feind, viel Ehr!" Sie kann mißverstanden, verdächtigt und angefeindit werden, aber ihre Principien sind weltbesingend. Sie will nicht insallibel sein, aber sie ist überzeugend. Berlin, 9. August. Die N. A. Z. hört, daß „eü in der Absicht der Regierung liege, die Gesetzgebung in Betreff der Verhältnisse der Juden einer Revision zu unterzühen, namentlich in Bezug auf die Regelung der Corporetionöverhältniffe der Synagogengemeinden." Es scheint dies eine Folge der Bestrebungen der extremen Parteien zu sein, die daraus abzielen, das bekannte Gesetz von 1847, welche» die nothwendigr gesetzliche Grundlage der CvrporationSverhältniffe der jüdische ReligionSgemeinde bildet und ihren Fortbestand sichert, aufzuheben. Wir wiffen zur Zeit nicht, was wir zu diesen Bestrebungen, welche zumeist unlauteren Motiven entspringen und au» sehr ttüben Quellen stammen, sagen sollen. Wir wiffen »S darum nicht, weil vom correct freisinnigen Standpunkte aus principiell nichts-gegen die Abrogirung dieses Gesetzes einzuwenden ist. Die „Trennung der Kirche vom Staat", wenn sie nach allen Richtungen durchgesührt würde, ist eine durchaus unanfechtbare Forderung der liberalen Parteien; aber, wird der Staat auch die äußere Leitung der katholischen und protestantischen Kirchenangrlegenheiten ganz und gar auS der Hand geben, bevor er denselben eine Organisation geschaffen. die den Frrtbefiand dieser Kirchen und aller ihrer Institutionen auch dann sichert, wenn er seine schützende und stützende Hand abgezogen; wrnn er die große Subventionen zurückzieht und die exicutorischm Reckte der Kirchenfond« aushekt? Wir glauben daS nicht! Dir jüdische Gemeinde hat nun wohl sehr wenig vom Staate; aber sie hat doch einmal da» Recht, die Mitglieder der Gemeinden zur Zahlung ihrer Beiträge anzuhalten; sie hat da» Recht, alle Bekenner de« Judenthums da als Gemeiadeglieder zu den Grmeidelosten hrranzuziehen, wo fle ihr ftkln. dige« Domiril ansgeschlagen. Wohin nun da»Bestreben der Otthodoxie zielt, die dieses Gesetz hinwegräu-