Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 1.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 6)
- Language
- German
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4 einen Ring fast mit denselben Worten." — Die CommisstonSmitglieder au» der 1. Synode sind in der Frage nicht übereinstimmend; Landau glaubt sogar, daß der von der Braut dargereichte RinZ den Trauung»» akt Wieder anullire. Diese Anschauung wird von dem Referenten widerlegt, wobei jedoch ausdrücklich bemerkt wird, daß e» sich hier nicht um ein neue» Gesetz handeln kann, sondern nur darum, daß die Synode die Darreichung eine» Ringe» von Seiten der Braut, auf deren Wunsch, gutheiße, empfehle. Herr Dr. Wasserman» hält den Antrag nicht für wichtig gmug, um die erste Berathung der Synode zu bilden und glaubt, daß der Wunsch der betreffenden Bräute sich nicht immer auf ein genügend ernste» Motiv stütze; wohingegen vr. Wechsler hervorhebt, daß der logischm Ordnung nach allerdings diese Verhandlung, al» den Akt der Eheschließung selbst betreffend, allen anderen auf dem eherechtlichen Gebiete vorangehen müffe, ist für denselben aus ethischen Gründen, spricht sich jedoch gegen die Formel nrft ’JN auS. Ralbiner Dr. Löw scheidet da» juridische Moment de» talmudischen Ehegesetzes vom ethischen und glaubt, daß der Gegenstand, inbesondere wenn er nur eine facultative Hebung bezweckt, nicht wichtig genug ist, daß man deßwegen einem Conflict gegen da» talmudische Ehegesetz herbriführm sollte und die Einheit in den TrauungSkormeln aufhebe; spricht sich also gegen den Antrag au». Es knüpft sich hieran eine mehr breite, als tiefe DiScussion, an der eine große Zahl von Rednern sich ' betheiltgte. Dr. Wiener und Grünebaum heben gegen Löw hervor, daß in unserer Zeit nur da» religiöse — ethische — Moment der Tradition, nicht aber mehr da» juridische Beachtung verdiene; Dr. Dreyfuß und andere bringen Vorschläge für die Formel, welche die Braut zu sprechen hat. Schließlich erklären den Herren Referenten Dr. Aub und Geiger, daß sie sich damit begnügen, daß die Versammlung dm Gebrauch zweier Ringe für z ulässig erkläre, wenn auch nicht empfehle. D'e Synode nimmt den Antrag de» Herrn Referenten in dieser Weife mft 25 gegen 22 Stimmen an, statuirt jedoch nicht die Anwendung-irgmd einer bestimmtm Formel von Seiten 'der Braut und empfiehlt sodann noch, daß in denjenigen Ländern, in welchen eine Civiltrauuug nicht üblich ist, also bei den religiösen Trauungen, die bürgerliche Geltung habm, dem Brautpaare Frag« in Bezug auf die Einwilligung zur Eheschließung vorzulegen seien, die mit „Ja" zu beantworten find; und geht endlich auf einen Antrag, den deutschm Bortrag der Aethuba betreffend, zur motivirten Tagesordnung über, „in Erwägung, daß in vielm Orten die Rethuba bereits abgejchafft oder jedenfalls in den Hintergrund geschoben ist. 3. S i tz u ng Mittwoch, den 12. Juli Nachm. Fehlte e» der Morgensitzung der allzusehr ausgedehnten und dem Gegenstände nach wmiger bedeutenden Di»r>»sston willm an der vollen, erhebend« Frische, so war hingegm die Nachmittag» sitzun g von einem Charaoter, der auf alle Auwesmde einen erhebenden und freudigen Eindruck machte. In die Tagesordnung eintretend, begründete der Refermt feinen Antrag, der auf Seite 246 der Verhaudlungdn der erftm Synode abgedruckt ist und der also lautet: „Wie bei Gericht in unserer Zeit Niemand we- „gm des Nichtbeobachtms eines Ritualgesetze» „als Zeuge beanstandet werden darf, so sollm auch „bei Trauungen und Ehescheidungen solche Männer „als Zeugen zulässtg sein. Es bedurfte kaum der nachdrücklichen und warmen Empfehlung de» Hm. Referenten für diesen zeitgemäßen Antrag. Von Herrn Dr. Vogelstein au» Pilsen, — der e» dem getreuen Berichterstatter nicht verübeln wird, wenn wir hier andeuten', daß wir ihn al» den Vertreter der „rechten Seite" in der Synode bezeichnen — wurde daher der Antrag eingebracht, daß, „da in unserer Zeit kein rationell« Grundsätzen fönender Rabbiner einen sonst unbescholtenen Jsraelitm wegen „ritueller Bescholtenheit" als Tranungszeugen abweift," die Synode üver den Antrag zur Tagesordnung übergehe. — Hiergegen wurde von Dr. Löw aus Szegedin conftatirt, daß die Frage allerdings von außerordentlicher, praktischer Bedeutung sei. Er weist nach, daß nicht allein in Wien bekanntlich dieser Gegenstand zu einer literarischen Fchde geführt, sondern daß sogar in einer ungarischen Stadt — die der Redner namentlich anführt—an einem und demselben Tage, von einem und demselben Rabbiner, in einer und derselben Synagoge, ein und dasselbe Brautpaar zweimal getraut wurde, weil hinterher dem Rabbiner die ersten Zmgen als rituell unzuverlässig erschien«; „der Rabbiner war nur so freundlich," setzt der Redner hinzu, „nicht auch zweimal die Stolgebührm zu verlangen". Löw verlangt dämm einen präcisen, unzweideutigen Ausspmch und wird darin von verschiedenen Rednem unterstützt. Die Bersauunlung nimmt schließlich den Antrag unter dem Beifall aller Anwesenden einstimmig an. Der Referent geht hierauf auf einen weiteren Gegenstand über, welchen wir, da eigentlich keine erhebliche Debatte stattfand, einfach in der Schlußfassung hier aufführen dürfen: „Die Synode erklärt, daß die Unterlassung der „Trauung an gewiffen, als unheilbringend bezeichnet« „Tagen, namentlich in der Zeit zwischen Pesach und „Schewuoth, dann innerhalb der sogenannten drei Wochen „mit Ausschluß der Woche, in welche der