Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- Nᵒ. 1.
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 einen Ring fast mit denselben Worten." — Die Commission-mitglieder auder 1. Synode sind in der Frage nicht übereinstimmend; Landau glaubt sogar, daß der von der Braut dargereichte Ring den Trauung«» akt wieder anullire. Diese Anschauung wird von dem Referenten widerlegt, wobei jedoch ausdrücklich bemerkt wird, daß es sich hier nicht um ein neue« Gesetz handeln kann, sondern nur darum, daß die Synode die Darreichung eine« Ringevon Seiten der Braut, auf deren Wunsch, gutheiße, empfehle. Herr vr. Wassermann hält den Antrag nicht für wichtig genug, um die erste Berathung der Synode zu bilden und glaubt, daß der Wunsch der betreffenden Bräute sich nicht immer auf ein genügend ernste- Motiv stütze; wohingegen vr. Wechsler hervorhebt, daß der logischen Ordnung nach allerdingdiese Verhandlung, alden Akt der Eheschließung selbst betreffend, allen anderen auf dem eherechtlichen Gebiete vorangehen müsse, ist für denselben auethischen Gründen, spricht sich jedoch gegen die Formel nrft ’J« au-. Ralbiner Dr. Löw scheidet dajuri» dische Moment de« talmudischen Ehegesetzevom ethischen und glaubt, daß der Gegenstand, .inbesondere wenn er nur eine fakultative Uebung bezweckt, nicht wichtig genug ist, daß man deßwegen einem Conflict gegen datalmudische Ehegesetz herbeiführen sollte und die Einheit in den TrauungSkormeln aufhebe; spricht sich also gegen den Antrag aus. ES knüpft sich hieran eine mehr breite, als tiefe DiScussion, an der eine große Zahl von Rednern sich betheiligte, vr. Wiener und Grünebaum heben gegen Äw hervor, daß in unserer Zeit nur dareligiöse — ethische — Moment der Tradition, nicht aber mehr dajuridische Beachtung verdiene; vr. Dreyfuß und andere bringen Vorschläge für die For» mel, welche die Braut zu sprechen hat. Schließlich erklären den Herren Referenten 0 r. Aub und Geiger, daß sie sich damit begnügen, daß die Versammlung den Gebrauch zweier Ringe für zulässig erkläre, wenn auch nicht empfehle. D^e Synode nimmt den Antrag de« Herrn Referenten in dieser Weife mit 25 gegen 22 Stimmen an, statuirt jedoch nicht die Anwmdung irgend einer bestimmten Formel von Seiten 'der Braut und empfiehlt sodann noch, daß in denjenigen Ländern, in welchen eine Civiltrauuug nicht üblich ist, also bei den religiösen Trauungen, die bürgerliche Geltung habm, dem Brautpaare Fragen in Bezug auf die Einwilligung zur Eheschließung vorzulegeu seien, die mit „Za" zu beantworten find; und geht endlich auf einen Antrag, den deutschen Vortrag der äkethuba betreffend, zur motivirten Tagesordnung über, „in.Erwägung, daß in vielen Orten die Kethuba bereit« abgeschafft oder jedenfalls in den Hintergrund geschoben ist. 3. Sitzung Mittwoch, den 12. Juli Rachm. Fehtte e« der Morgensitzung der allzusehr ausgedehnten und dem Gegenstände nach weniger bedeutenden Discusston willen an der vollen, erhebenden Frische, so war hin» gegen die Nachmittagssitzung von einem Charatter, der auf alle Anwesmde einen erhebenden und freudigen Eindruck machte. Zn die Tagesordnung eintretend, begründete der Referent seinen Antrag, der auf Seite 246 der Der» handlungdn der ersten Synode abgedruckt ist und der also lautet: „Wie bei Gericht in unserer Zeit Niemand we» „gm de« Nichtbeobachten« eine- Ritualgesetze« „al- Zeuge beanstandet werden darf, so sollm auch „bei Trauungen und Ehescheidungen solche Männer „al- Zeugen zulässig sein. ES bedurfte kaum der nachdrücklichen und warmen Empfehlung de- Hrn. Referenten für diesen zeitgemäßen Antrag. Von Herrn vr. Vogelstein au« Pilsen, — der e« dem getreuen Berichterstatter nicht verübeln wird, wetty^wir hier andeuten', daß wir ihn alden Vertretern« „rechten Seite" in der Synode bezeichnen —N»urbe daher der Antrag eingebracht, daß, „da in unserer Zeit kein rattonellm Grundsätzen folgender Rabbiner einen sonst unbescholtenen Israeliten wegen „ritueller Bescholtenheit" als Tranungszeugen abweift," die Synode über den Antrag zur Tagesordnung übergehe. — Hiergegen wurde von vr. Löw aus Szegedin conftatirt, daß die Frage allerdings von außerordentlicher, praktischer Bedeutung sei. Er weift nach, daß nicht allein in Wien bekanntlich dieser Gegenstand zu einer literarischen Fehde geführt, sondern daß sogar in einer ungarischen Stadt — die der Redner namentlich anführt—an einem und demselben Tage, von einem und demselben Rabbiner, in einer und derselben Synagoge, ein und dasselbe Brautpaar zwnmal getraut wurde, weil hinterher dem Rabbiner die ersten Zeugen als rituell unzuverlässig erschienen; „der Rabbiner war nur so freundlich," setzt der Redner hinzu, „nicht auch zweimal die Stolgebühren zu verlangen". Löw verlangt darum einen präcisen, unzweideutigen Ausspruch und wird darin von verschiedenen Rednern unterstützt. Die Versammlung nimmt schließlich den Antrag unter dem Beifall aller Anwesenden einstimmig an. Der Referent geht hierauf auf einen weiteren Gegenstand über, welchen wir, da eigentlich keine erhebliche Debatte stattfand, einfach in der Schlußsayung hier aufführen dürfen: „Die Synode erklärt, daß die Unterlassung der „Trauung an gewissen, als unheilbringend bezeichneten „Tagen, namentlich in der Zeit zwischen Pesach und „Schewuoth, dann innerhalb der sogenanntm drei Wochen „mit Ausschluß der Woche, in welche der