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Der israelitische Lehrer · 1871-11-22 · 47 (22.11.1871) · p. Seite 310

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
47 (22.11.1871)
Date
1871-11-22
Page
Seite 310 (sequence 2)
Language
German
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310 Aboth 1. 13. Wer feine Kenntnis nicht verniet,«, vermindert sie, d. i). Stillstand ist Rückschritt und die Mischnab, anknüpiend an Hiob 12 — 12 — „Bei Sechzigern ist Weisheit, bei Langlebenden Vernunst" — lehrt, daß die Geisteskräfte der Gebildeten durch die Fortbildung auch im Älter stets noch zunehmen, indeß sie bei Ungebildeten mit der Zunahme des Alters abftumpien. Die Erfahrung bestätigt diese Behauptung. Der Talmud endlich sagt: Wenn du die Lehre einen Tag verläsieik. w verläßt sie dich zwei. Die Fortbildung in die Lichtregion in den dunkeln Jrrzängen des Lebens, sie läßt uns Jrrthümer erkennen und in Zukunft vermeiden: sie beseitigt Vornrtbeile, wenn sie anch das höchste Aller für sich haben, sie schließt dem Aberglauben Thür und Thor und lehrt uns in unferm Mitmenschen, wes Volkes, Glaubens und Standes er auch immerbin '"ein möge, den völlig ebenbünigen und gleichberechtigten Bruder erkennen und Neben und läßt endlich uns Lehrer erst recht nn'ern Beruf lieb gewinnen. Daher aber muß Fortbildung, des Lehrers besondere Pflicht, nothwendig sein. Nicht genug beherzigen können wirLehrer es. davor, daß. wenn wir unfern Lauf gan; auSzuiüllen bestrebt fein wollen, wir die'es nur durch beständige, eigene Fortbildung vermögen. welche ja, wie nachgewiesen, unsere besondere heilige Psticht ist, damit wir unfern Schülern zweckmäßige, geistige Kost zu reichen und. ibren immer, von Neuem entstellenden.Hunger nach Erkennrniß zu stillen vermögen, am daß sie gedeihen;nr Freude Gottes und der Menschen und sich und uns zum Legen. Die Petition dcs Bercius für Freiheit der Schule in Brrliu um Ausbrfferuug der dasigeu Lehrcrgrhalte: „Die Unterzeichneten glauben eine ernste Bürgerpflicht zu erfüllen, wenn sie vor ihren kommunalen Vertretern Nachstehendes als ihre gewissenhafte Ueberzeugung aussprechen. Das Interesse und nicht minder die Ehre der deutschen Reichsdauptsladt erfordern es, die Besoldung der an den städtischen Gemeindeschulen fungirenden Lehrer und Lehrerinnen ohne Zeitverlust namhatt zu erhöhen und so zu bemessen, daß der augenblicklich unter unseren Gem ein delehrern herrschende, wahrhaft himmelschreiende undunserer Bürgerschaft ganz unwürdige Nothsta nd nicht allein nothdürstig gemildert, sondern auch, daß das Amt "dines Volksschullehrers endlich zu einer Arbeitsstätte für solche Lchr- und Erziehungskrätte werde, wie Deutschlands Gemeinde-, Staats- und Gesellichaftszusrand deren unnnMnglich benötdigt ist, um die Heranwachsende Generation für die Lösung der an allen Thüren pochenden politischen und socialen Aufgaben vorzubilden. Zu diesem Zweck erscheint unS eine Erhöhung fämmtlicher gegenwärtiger Gehaltsstufen, und zwar nicht nur der Lehrer, sondern auch der Lehrerinnen, um 200 Thlr. jährlich, mit rückwirkender Kraft bis zum 1. Januar des laufenden Jahres, als das Geringste, was unter den gegenwärtigen Verhältnissen gefordert werden muß. Wer in.einer derartrgen finanziellen Zuwendung an unsere Gemeindelehrer eine ungerechtfertigte Verschwendung kommunaler Geldmittel erblicken sollte, der übersieht, daß der gegenwärtig noch in Kraft stehende Gehaltsetat bereits vor nahezu 7 Jahre festgestellt wurde, seit welcher Zeit sich die Preise für alle nothwendigen Lebensbedürsnisse um 50, zum Theil sogar 100 Proz. erhöht haben; der übersieht ferner, daß die Unzulänglichkeit der au. Gebälter bereits vollständig anerkannt worden ist: 1864, als der noch geltende Besoldungsplan sestgestellt wurde, - dann 1670, als der gegenwättige Normaletat zur Berathung vorlag und für die Gemeindelebrer 28,000 Thlr. ausdrücklich zu den unerläßlichsten Gehaltsaufbesserungen bewilligt werden mußten (aber bis beute noch nickt zur Verwendung gekommen sind, weil die Eommunalbehörde sich in Betreff der Vertheilung jenes Zuschusses im Einzelnen nicht zu einigen vermochtenendlich in jüngster Zeit durch die anerkennenswerthe (von de« Stadtverordnetenversammlung abgelehnte) Magistratsvorlage: der verkennt und' unterschätzt vollkommen den Umfang und die Mühseligkeit der Berussthäthigkeit eines pfticktteuen VolksichullehrerS und übersiebt neben diesem Jrrthum auck noch den ungeheuren. Schaden, welcken die Schule erleidet, wenn der Lehrer durch die Notb gezwungen wtrö, Nebenbeschäftigungen — oft recht bedenklicker Art! — zu treiben und die Pflichten seines übernonmienen Amtes zu vernachlässigen; der verschließt sich endlich in beklageiisiverthester Wei?e der Einsicht ui die unermeßliche Bedeutung einer nach Ausdehnung und Jnvalt wesentlich gehobenen Volksschule als der fundamentalen Vorbedingung zu fr Olicfcet Ausgleichung aller gefahrdrohenden Unterffchiedt :i, Bildung, Macht und Besitz. * Indem wir den kommunalen Vertretern der deutschen Hauptstadt die Hebung der Volksschule so dringend als möglich ans Herz legen, betonen wir nochmals die Ueberzeugung, daß es vor Allem darauf ankommt, unsere Gemeindeschullehrer, d h. die Erzieher und Bildner des bei weitem größten Theiles, unserer Jugend nicht nur vor schnödem Mangel, sondern vor der gefährlichsten Demoralisation zu bewahren; daß es demnächst eine heut.gar nicht mehr zu umgehende Pflicht ist., nn'ern Lehrern durch eine vor der gemeinsten Noch gesicherte Stellung die Möglichkeit zu schaffen, ihre Bit-

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